Artikel 1 VO (EU) 2015/2013

Standardabweichungen

Bei der Berechnung des krankenversicherungstechnischen Risikomoduls für die Krankenkostenversicherung und proportionale Rückversicherung im Rahmen des gesundheitsbasierten Risikoausgleichssystems in den Niederlanden verwenden Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen folgende Standardabweichungen:

a)
2,7 % für das Prämienrisiko für die Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung (NSLT);
b)
5 % für das Rückstellungsrisiko für die Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung (NSLT).

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