Artikel 1 VO (EU) 2015/2013
Standardabweichungen
Bei der Berechnung des krankenversicherungstechnischen Risikomoduls für die Krankenkostenversicherung und proportionale Rückversicherung im Rahmen des gesundheitsbasierten Risikoausgleichssystems in den Niederlanden verwenden Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen folgende Standardabweichungen:
- a)
- 2,7 % für das Prämienrisiko für die Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung (NSLT);
- b)
- 5 % für das Rückstellungsrisiko für die Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung (NSLT).
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