Artikel 5 VO (EU) 2015/2014
Sprache
Sofern die Aufsichtsbehörden im Kollegium der Aufsichtsbehörden im Rahmen der gemäß Artikel 248 Absatz 4 der Richtlinie 2009/138/EG geschlossenen Koordinierungsvereinbarung nichts anderes beschließen, tauschen die Aufsichtsbehörden Informationen in der Sprache aus, die im Kollegium der Aufsichtsbehörden gemeinhin verstanden wird.
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