Artikel 5 VO (EU) 2015/2015
Dokumentation
Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dokumentieren Folgendes:
- a)
- die Art und Weise, in der die zusätzlichen Bewertungen durchgeführt werden, und die Ergebnisse dieser Bewertungen;
- b)
- den Grad der Berücksichtigung der Ergebnisse der zusätzlichen Bewertungen bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Solvenzkapitalanforderung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.