ANHANG III VO (EU) 2015/2065

ELEKTRISCHE SCHALTANLAGEN

MITTEILUNG

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

a)
Mitgliedstaat
b)
Mitteilende Behörde
c)
Datum der Mitteilung
Bei folgenden Zertifizierungssystemen für natürliche Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Stilllegung von elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, bzw. mit der Rückgewinnung dieser Gase aus elektrischen Schaltanlagen ausüben, sind die Mindestanforderungen und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung gemäß den Artikeln 3 und 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 der Kommission(1) erfüllt.
Titel des ZertifikatsZertifizierungsstelle für natürliche Personen (Name und Kontaktangaben)
(…)

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 der Kommission vom 17. November 2015 zur Festlegung — gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates — der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen, die elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen oder fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen (ABl. L 301 vom 18.11.2015, S. 22).

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