Artikel 2 VO (EU) 2015/207

Format für die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt

Die für die Genehmigung eines Großprojekts nötigen Informationen aus Artikel 101 Absatz 1 Buchstaben a bis i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden im Einklang mit dem Format aus Anhang II der vorliegenden Verordnung vorgelegt.

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