Artikel 4 VO (EU) 2015/207

Format für das Muster für den gemeinsamen Aktionsplan

Der Inhalt des gemeinsamen Aktionsplans aus Artikel 106 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang IV der vorliegenden Verordnung festgelegt.

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