Anlage VO (EU) 2015/207

Beschreibung und Begründung der zur Erstattung des gemeinsamen Aktionsplans verwendeten standardisierten Einheitskosten oder Pauschalfinanzierung

Mit dieser Anlage soll die Arbeit der Kommission im Hinblick auf die Bewertung der standardisierten Einheitskosten (Einheitskosten) und der Pauschalfinanzierung erleichtert werden, die zur Erstattung des Outputs und der Ergebnisse des gemeinsamen Aktionsplans herangezogen werden. Daher sollen hier nur die Indikatoren aus den Tabellen I.1.1 und I.1.2 abgedeckt werden. Die Anlage ist Indikator für Indikator auszufüllen.(1)

A.1.
Indikator (siehe I.1.1. und I.1.2.)

A.1.1.
Name
A.1.2.1.
Einheit für die Messung für den Indikator
A.1.2.2.
Einheit für die Messung für das Etappenziel/Ziel (gegebenenfalls)
A.1.3.
Definition
A.1.4.
Quelle der Daten (Art der Belege, wer produziert (generiert), erhebt und zeichnet die Daten auf, wo werden sie gespeichert, Häufigkeit der Erhebung/Stichtage, Validierung …)
A.1.5.
Überprüfung der Daten (wer wird überprüfen, Häufigkeit der Überprüfung, Überprüfungsmethode):

Überprüfung der erzielten Einheiten

Überprüfung des erreichten Qualitätsniveaus

A.1.6.
Falls zutreffend bitte erläutern, wie die Überprüfung der Beachtung der Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe und der staatlichen Beihilfe gewährleistet wird.
A.1.7.
Mögliche Fehlanreize oder Probleme aufgrund dieses Indikators, wie sie abgeschwächt werden können, Risikograd
A.1.8.
Erstattung basiert auf
( ) Pauschalfinanzierung ( ) standardisierten Einheitskosten
A.1.9.
Höhe (in Landeswährung) einer Einheit oder der Pauschalfinanzierung
A.1.10.
Zusätzlicher Betrag (in nationaler Währung) infolge der Aktualisierung der Methode (gegebenenfalls)
A.1.11.
Genaue Beschreibung der aktualisierten Methode (gegebenenfalls) und wie sie im gemeinsamen Aktionsplan berücksichtigt wurde
A.1.12.
Rechtsgrundlage im Rechtsrahmen der ESI-Fonds zur Begründung der Einheitskosten/Pauschalfinanzierung

A.2.
Berechnung der standardisierten Einheitskosten und der Pauschalfinanzierung

A.2.1. Bitte spezifizieren, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung für die Projektart, die vom gemeinsamen Aktionsplan unterstützt wird, relevant ist.

A.2.2 Bitte spezifizieren, wie die Beträge in A.1.9. und A.1.10. berechnet wurden, einschließlich insbesondere der Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und dieser Anlage in einem für die Kommission direkt nutzbaren Format beigefügt werden.

A.2.3 Falls zutreffend, bitte auch erläutern:

wie die Einnahmen berücksichtigt wurden/werden

dass nur förderfähige Kosten in die Berechnung eingeflossen sind

Grad der Überkreuzfinanzierung (mit Bezug auf Artikel 98 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Fußnote(n):

(1)

Die Anlage wird als separates Dokument in SFC2014 hochgeladen.

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