Artikel 11 VO (EU) 2015/2072

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.

Die Artikel 7 und 8 gelten jedoch mit Wirkung vom 1. Januar 2015.

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