Artikel 11 VO (EU) 2015/208

Anforderungen für das Sichtfeld und Scheibenwischer

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für das Sichtfeld und die Scheibenwischer gelten, sind gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

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