Artikel 22 VO (EU) 2015/208

Anforderungen für Sicherungen gegen unbefugte Benutzung

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für Sicherungen gegen unbefugte Benutzung gelten, sind gemäß Anhang XVIII der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.