Artikel 30 VO (EU) 2015/208
Anforderungen für den hinteren Unterfahrschutz
Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe n der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für den hinteren Unterfahrschutz gelten, sind gemäß Anhang XXVI der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.