Artikel 33 VO (EU) 2015/208

Anforderungen für Abschleppeinrichtungen

Die Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe q der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für Abschleppeinrichtungen gelten, sind gemäß Anhang XXIX der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

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