Artikel 36 VO (EU) 2015/208

Anforderungen für den Rückwärtsgang

Die Anforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe t der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für den Rückwärtsgang gelten, sind gemäß Anhang XXXII der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.