ANHANG XXXI VO (EU) 2015/208
Anforderungen für Spritzschutzsysteme
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1.
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Anforderungen für alle Fahrzeuge der Klassen Tb und Rb
- 1.1.
- Fahrzeuge der Klassen Tb und Rb müssen mit Radabdeckungen (Teil des Fahrzeugaufbaus, Kotflügel usw.) ausgestattet sein.
- 1.2.
- Die Radabdeckungen müssen so ausgelegt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen.
- 1.3.
- Die Räder müssen oben mit einer Schutzeinrichtung versehen sein, die mindestens 2/3 der Gesamtbreite des Reifens bedeckt. Die vordere und hintere Kante der Schutzeinrichtung muss sich über einen Winkel von mindestens 90 Grad erstrecken.
- 1.4.
- Fahrzeuge der Klasse Rb mit Reifen der Klasse C3 oder anderen für solche Fahrzeuge zulässigen Reifen mit Straßenprofil müssen mit Radabdeckungen versehen sein, die die gesamte Breite des Reifens bedecken; der vordere Teil der Radabdeckung muss von der senkrechten Ebene durch den Radmittelpunkt aus einen Winkel von mindestens 30° nach vorn, der hintere Teil einen Winkel von mindestens 60° nach hinten abdecken. Teile des Fahrzeugaufbaus können in die Abdeckungen integriert sein, wenn sie dasselbe Schutzniveau gegen hochgeschleuderte Steine, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser bieten.
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