ANHANG XXXI VO (EU) 2015/208

Anforderungen für Spritzschutzsysteme

1.
Anforderungen für alle Fahrzeuge der Klassen Tb und Rb

1.1.
Fahrzeuge der Klassen Tb und Rb müssen mit Radabdeckungen (Teil des Fahrzeugaufbaus, Kotflügel usw.) ausgestattet sein.
1.2.
Die Radabdeckungen müssen so ausgelegt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser schützen.
1.3.
Die Räder müssen oben mit einer Schutzeinrichtung versehen sein, die mindestens 2/3 der Gesamtbreite des Reifens bedeckt. Die vordere und hintere Kante der Schutzeinrichtung muss sich über einen Winkel von mindestens 90 Grad erstrecken.
1.4.
Fahrzeuge der Klasse Rb mit Reifen der Klasse C3 oder anderen für solche Fahrzeuge zulässigen Reifen mit Straßenprofil müssen mit Radabdeckungen versehen sein, die die gesamte Breite des Reifens bedecken; der vordere Teil der Radabdeckung muss von der senkrechten Ebene durch den Radmittelpunkt aus einen Winkel von mindestens 30° nach vorn, der hintere Teil einen Winkel von mindestens 60° nach hinten abdecken. Teile des Fahrzeugaufbaus können in die Abdeckungen integriert sein, wenn sie dasselbe Schutzniveau gegen hochgeschleuderte Steine, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser bieten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.