ANHANG I VO (EU) 2015/2195
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Schweden
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben(1) | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für den Indikator | Beträge | |||
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Arbeitsstunden | Alle Kostenarten mit Ausnahme des Arbeitsentgelts der Teilnehmer | Zahl der geleisteten Arbeitsstunden(2) | Lohngruppe (nach SSYK-Code(3)) | Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK(4)) | Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) | |
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321 | 328 | |||||
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360 | 356 | |||||
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416 | 395 | |||||
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473 | 438 | |||||
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587 | 512 | |||||
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776 | 724 | |||||
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1035 | 1035 | |||||
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1121 | 875 | |||||
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735 | 601 | |||||
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Teilnahmestunden | Vergütung der Teilnehmer | Zahl der von den Teilnehmern absolvierten Stunden(2) | Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) | Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) | ||
229 | 234 | ||||||
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Arbeitsstunden | Alle Kostenarten mit Ausnahme der Teilnehmervergütung. | Zahl der geleisteten Arbeitsstunden(2) | Berufsgruppe | Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) | Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) | |
Projektleiter/-in für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, mehr als 20 Mio. SEK betragen | 749 | 609 | |||||
Projektleiter/-in für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, 20 Mio. SEK oder weniger betragen/Assistent/-in der Projektleitung für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, mehr als 20 Mio. SEK betragen | 669 | 567 | |||||
Projektmitarbeiter/-in | 463 | 420 | |||||
Projektökonom/-in | 598 | 508 | |||||
Verwalter/-in | 416 | 378 | |||||
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Teilnahmestunden | Vergütung der Teilnehmer | Zahl der von den Teilnehmern absolvierten Stunden(2) | Finanzielle Unterstützung (Einheitskosten pro Stunde) | |||
Alter | (SEK) | ||||||
18-24 Jahre | 32 | ||||||
25-29 Jahre | 40 | ||||||
30-64 Jahre | 46 | ||||||
Aktivitätsbeihilfe und Entwicklungsbeihilfe (Einheitskosten pro Stunde) | |||||||
Alter | (SEK) | ||||||
15-19 Jahre | 17 | ||||||
20-24 Jahre | 33 | ||||||
25-29 Jahre | 51 | ||||||
30-44 Jahre | 55 | ||||||
45-69 Jahre | 68 | ||||||
Leistungen der sozialen Sicherheit und Leistungen bei Krankheit (Einheitskosten pro Stunde) | |||||||
Alter | (SEK) | ||||||
19-29 Jahre (Leistungen der sozialen Sicherheit) | 51 | ||||||
30-64 Jahre (Leistungen bei Krankheit) | 58 | ||||||
Leistungen bei Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation und Leistungen bei Arbeits- und Berufsunfällen (Einheitskosten pro Stunde) | |||||||
Alter | (SEK) | ||||||
– 19 Jahre | 48 | ||||||
20-64 Jahre | 68 |
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2.
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Anpassung von Beträgen
Die Einheitskosten in der Tabelle gelten für die im Jahr 2015 geleisteten Arbeitsstunden oder von den Teilnehmern absolvierten Stunden. Mit Ausnahme der Einheitskosten für die Teilnahmevergütung gemäß Punkt 4 der Tabelle, die nicht angepasst werden, werden diese Beträge von 2016 bis 2023 am 1. Januar eines jeden Jahres automatisch um 2 % angehoben.Fußnote(n):
- (1)
Die Beträge der standardisierten Einheitskosten gelten nur für die Teile der Vorhaben, die die in diesem Anhang aufgeführten Kostenarten abdecken.
- (2)
Die Gesamtzahl der in einem Jahr gemeldeten Stunden darf die übliche Zahl der Jahresarbeitsstunden in Schweden, d. h. 1862 Stunden, nicht überschreiten.
- (3)
In Schweden geltender Berufe-Code.
- (4)
Währung in Schweden.
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