ANHANG IV VO (EU) 2015/2195
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Belgien
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für den Indikator |
Beträge (EUR) |
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Zahl der Teilnehmer/innen, die erfolgreich eine Maßnahme der individuellen Aus- und Weiterbildung abschließen | Alle Arten von förderfähigen Kosten, die im Verlauf der IBO anfallen |
Zahl der Teilnehmer/innen an einer (oder mehreren) Maßnahme(n) der individuellen beruflichen Aus- und Weiterbildung (die unter einer einmaligen Vertragsnummer bei der IBO-Online-Anwendung registriert sind), d. h.
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1439,55 (1) |
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Zahl der Teilnehmer/innen, die die berufliche Aus- und Weiterbildung erfolgreich abschließen | Alle Arten von förderfähigen Kosten, die im Verlauf der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch das VDAB anfallen |
Zahl der Teilnehmer/innen an einer (oder mehreren) Maßnahme(n) der beruflichen Aus- und Weiterbildung (registriert unter einer einmaligen Seriennummer im „MLP” -Kundenkonto),
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8465,80 (1) |
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2.
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Anpassung von Beträgen
Entfällt.Fußnote(n):
- (1)
Gegebenenfalls wird dieser Betrag um die Finanzbeiträge aus anderen ESI-Fonds und anderen EU-Instrumenten verringert.
- (2)
Die Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung unter den Rubriken „zielgruppenspezifische Entwicklungspfade” und „Sprachförderung” gelten nicht als relevant.
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