ANHANG VII VO (EU) 2015/2195
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Slowakei
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Bezeichnung des Indikators | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren |
Beträge (in EUR) |
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45 Minuten Fremdsprachenunterricht pro Beschäftigten | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Schulung | Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden von je 45 Minuten Fremdsprachenunterricht pro Beschäftigten | 8,53 | |
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ECDL-Zertifikat | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Prüfung und der Ausstellung des Zertifikats | Anzahl der erteilten ECDL-Zertifikate, nach Profil und Modul(1) | Bezeichnung des Zertifikats | Preis |
ECDL-Profil — 1 Prüfung Grundlagen/Standard | 31,50 | ||||
ECDL-Profil — 2 Prüfungen Grundlagen/Standard | 59,00 | ||||
ECDL-Profil — 3 Prüfungen Grundlagen/Standard | 76,50 | ||||
ECDL-Profil — 4 Prüfungen Grundlagen/Standard | 92,00 | ||||
ECDL-Profil — 5 Prüfungen Grundlagen/Standard | 111,50 | ||||
ECDL-Profil — 6 Prüfungen Grundlagen/Standard | 127,00 | ||||
ECDL-Profil — 7 Prüfungen Grundlagen/Standard | 142,50 | ||||
ECDL-Profil — 8 Prüfungen Grundlagen/Standard | 63,00 | ||||
ECDL-Profil — 1 Prüfung Fortgeschritten | 39,10 | ||||
ECDL-Profil — 2 Prüfungen Fortgeschritten | 74,30 | ||||
ECDL-Profil — 3 Prüfungen Fortgeschritten | 99,40 | ||||
ECDL-Profil — 4 Prüfungen Fortgeschritten | 122,50 | ||||
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Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen in Inklusionsteams |
Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten |
Dauer der Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen in Inklusionsteams in Monaten |
Schulpsychologe —1353 pro Monat Sonderpädagoge/Sozialpädagoge —1559 pro Monat |
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Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für pädagogische Hilfskräfte |
Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten |
Dauer der Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für pädagogische Hilfskräfte in Monaten | 1115 pro Monat | |
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Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für Hilfslehrkräfte |
Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten |
Dauer der Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für Hilfslehrkräfte in Monaten | 1062 pro Monat | |
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Eine Stunde der Teilnahme an einer berufsbildenden Maßnahme für Lehr- und Fachpersonal |
Direkte Gehaltskosten des Ausbilders und Löhne der Teilnehmer Indirekte Kosten |
Anzahl der besuchten Stunden pro Teilnehmer einer berufsbildenden Maßnahme für Lehr- und Fachpersonal |
Gruppe von 20 Teilnehmern: 10,10 pro besuchter Stunde pro Teilnehmer Gruppe von 12 Teilnehmern: 10,65 pro besuchter Stunde pro Teilnehmer |
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Eine Stunde Analyse durch einen ausbildenden Dozenten einer direkten Lehrtätigkeitseinheit eines Studenten (Klassenunterricht) oder einer direkten Lehrtätigkeit (schulische Einrichtung) |
Direkte Lohnkosten Materialen und Verwaltungskosten |
Anzahl der Stunden der direkten Analyse der direkten Lehrtätigkeit von Studenten Lehreinheit (Klassenunterricht) oder der direkten Lehrtätigkeit (schulische Einrichtung) | 9,66 pro Stunde | |
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Eine Stunde der Teilnahme von Lehrkräften(3) an einem „Teaching Club” | Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten | Zahl der Stunden der Teilnahme von Lehrkräften an einem „Teaching Club” | 11,20 | |
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Direkte Gehaltskosten und indirekte Kosten |
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2.
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Anpassung der Beträge
Der Satz für die Einheitskosten 3 und 4 kann angepasst werden, um Änderungen der Gehälter für Schulpsychologen, Sonderpädagogen und Sozialpädagogen widerzuspiegeln, die auf nationaler Ebene gemäß Gesetz Nr. 553/2003 über die Vergütung von Bediensteten, die Tätigkeiten von öffentlichem Interesse ausüben, festgelegt sind. Der Satz der Einheitskosten 5 kann im Einklang mit Änderungen der tarifvertraglichen Vergütung für Hilfslehrkräfte gemäß Paragraph 9a Abschnitt 3 der Regierungsverordnung Nr. 630/2008 der Slowakischen Republik zur Festlegung der Einzelheiten für die Verteilung der Mittel aus dem Staatshaushalt auf Schulen und Schuleinrichtungen angepasst werden. Der Satz der Einheitskosten 7 kann im Einklang mit Änderungen der Leitlinien für die Zuweisung von Zuschüssen aus dem Staatshaushalt an öffentliche Hochschuleinrichtungen gemäß Gesetz Nr. 131/2002 über Hochschuleinrichtungen angepasst werden. Der Satz der Einheitskosten 8 und 9 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Gehaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Gehaltskosten und einen Pauschalbetrag für indirekte Kosten. Die Anpassungen werden anhand von Änderungen der Gehälter für Primar- und Sekundarschullehrer vorgenommen, die auf nationaler Ebene gemäß Paragraph 28 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 553/2003 über die Vergütung von Bediensteten, die Tätigkeiten von öffentlichem Interesse ausüben, festgelegt sind.Fußnote(n):
- (1)
Zwei mögliche Module: 1) Grundlagen/Standard und 2) Fortgeschritten.
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Ein „Teaching Club” muss aus mindestens 3 und höchstens 10 Mitgliedern bestehen und jede Clubsitzung darf höchstens 3 Stunden dauern. „Teaching Clubs” , ungeachtet dessen, ob sie schriftliche Ergebnisberichte erstellen oder nicht, können maximal 30 Stunden pro Semester für die Teilnahme jedes Mitglieds am Club geltend machen. „Teaching Clubs” , die schriftliche Ergebnisberichte erstellen, können maximal 50 Stunden pro Semester für die Erstellung ihrer schriftlichen Ergebnisberichte geltend machen.
- (3)
Die Teilnahme an den „Teaching Clubs” ist streng auf die folgenden Kategorien von Lehrkräften im Sinne der Paragraphen 3 und 12 des Gesetzes Nr. 317/2009 beschränkt: Lehrkräfte, Hilfslehrkräfte, Erzieher und Lehrkräfte/Ausbilder in der praktischen Ausbildung.
- (4)
Zusätzliche Schulunterrichtsstunden sind von der Schule angebotene Unterrichtsstunden, zusätzlich zu den üblicherweise aus dem Staatshaushalt finanzierten Unterrichtsstunden. Eine zusätzliche Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten und besteht aus 45 Minuten Unterricht plus 15 Minuten Vor- oder Nachbereitung. Zusätzliche Unterrichtsstunden können pro Schuljahr und pro Schule bis zu folgendem Höchstmaß angeboten werden:
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12 Unterrichtsstunden wöchentlich für Primarschulen — Stufe I
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15 Unterrichtsstunden wöchentlich für Primarschulen — Stufe II
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33 Unterrichtsstunden wöchentlich für Sekundarschulen
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