ANHANG XII VO (EU) 2015/2195

Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Polen

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR)
1.
Transnationale Mobilitätsprojekte für von der sozialen Ausgrenzung bedrohte junge Menschen zwischen 18 und 35; Angebot von Praktika, Lehrstellen und sonstigen beruflichen Tätigkeiten im Ausland. Prioritätsachse IV des ESF-Programms zur Entwicklung der Wissenserziehung 2014PL05M9OP001
Tagessatz für den Auslandsaufenthalt eines Teilnehmers während eines transnationalen Mobilitätsprojekts. Tagegeld im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt der Teilnehmer. Anzahl der vom Teilnehmer im Ausland verbrachten Kalendertage. Bestimmungsland Betrag
Österreich 57,13
Belgien 57,13
Bulgarien 57,13
Kroatien 44,97
Zypern 59,37
Tschechische Republik 57,13
Dänemark 66,07
Estland 44,97
Finnland 59,37
Frankreich 61,60
Deutschland 51,67
Griechenland 53,90
Ungarn 53,90
Irland 61,60
Italien 57,13
Lettland 51,67
Litauen 44,97
Luxemburg 59,37
Malta 51,67
Niederlande 63,83
Portugal 49,43
Rumänien 53,90
Slowakei 51,67
Slowenien 44,97
Spanien 51,67
Schweden 63,83
Vereinigtes Königreich 69,30
2.
Transnationale Mobilitätsprojekte für von der sozialen Ausgrenzung bedrohte junge Menschen zwischen 18 und 35; Angebot von Praktika, Lehrstellen und sonstigen beruflichen Tätigkeiten im Ausland.

Prioritätsachse IV des ESF-Programms zur Entwicklung der Wissenserziehung

2014PL05M9OP001

Tagessatz für den Auslandsaufenthalt während eines transnationalen Mobilitätsprojekts für Teilnehmer mit schweren Behinderungen(1). Tagegeld im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt der Teilnehmer. Anzahl der vom Teilnehmer mit einer schweren Behinderung im Ausland verbrachten Kalendertage. Bestimmungsland Betrag
Österreich 74
Belgien 74
Bulgarien 74
Kroatien 58
Zypern 77
Tschechische Republik 74
Dänemark 86
Estland 58
Finnland 77
Frankreich 80
Deutschland 67
Griechenland 70
Ungarn 70
Irland 80
Italien 74
Lettland 67
Litauen 58
Luxemburg 77
Malta 67
Niederlande 83
Portugal 64
Rumänien 70
Slowakei 67
Slowenien 58
Spanien 67
Schweden 83
Vereinigtes Königreich 90
3.
Transnationale Mobilitätsprojekte für von der sozialen Ausgrenzung bedrohte junge Menschen zwischen 18 und 35; Angebot von Praktika, Lehrstellen und sonstigen beruflichen Tätigkeiten im Ausland.

Prioritätsachse IV des ESF-Programms zur Entwicklung der Wissenserziehung

2014PL05M9OP001

Tagessatz für einen Mentor, der eine Gruppe von Teilnehmern während ihres Auslandsaufenthalts innerhalb eines transnationalen Mobilitätsprojekts begleitet. Tagegeld im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt der Mentoren. Anzahl der vom Mentor im Ausland verbrachten Kalendertage. Die Gruppe muss an dem Tag, an dem der Mentor ins Ausland geht, mindestens aus vier Teilnehmern bestehen. Bestimmungsland Betrag (EUR)
Österreich 75,77
Belgien 75,77
Bulgarien 75,77
Kroatien 53,90
Zypern 75,77
Tschechische Republik 75,77
Dänemark 85,93
Estland 53,90
Finnland 75,77
Frankreich 75,77
Deutschland 64,83
Griechenland 75,77
Ungarn 75,77
Irland 85,93
Italien 75,77
Lettland 64,83
Litauen 53,90
Luxemburg 75,77
Malta 64,83
Niederlande 85,93
Portugal 64,83
Rumänien 75,77
Slowakei 64,83
Slowenien 53,90
Spanien 64,83
Schweden 85,93
Vereinigtes Königreich 85,93
4.
Transnationale Mobilitätsprojekte für von der sozialen Ausgrenzung bedrohte junge Menschen zwischen 18 und 35; Angebot von Praktika, Lehrstellen und sonstigen beruflichen Tätigkeiten im Ausland.

Prioritätsachse IV des ESF-Programms zur Entwicklung der Wissenserziehung

2014PL05M9OP001

Tagessatz für eine Begleitperson für einen Teilnehmer mit einer schweren Behinderung während seines Auslandsaufenthalts innerhalb eines transnationalen Mobilitätsprojekts. Tagegeld im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt der Begleitpersonen. Anzahl der Kalendertage des Auslandsaufenthalts der Begleitpersonen. Bestimmungsland Betrag (EUR)
Österreich 75,77
Belgien 75,77
Bulgarien 75,77
Kroatien 53,90
Zypern 75,77
Tschechische Republik 75,77
Dänemark 85,93
Estland 53,90
Finnland 75,77
Frankreich 75,77
Deutschland 64,83
Griechenland 75,77
Ungarn 75,77
Irland 85,93
Italien 75,77
Lettland 64,83
Litauen 53,90
Luxemburg 75,77
Malta 64,83
Niederlande 85,93
Portugal 64,83
Rumänien 75,77
Slowakei 64,83
Slowenien 53,90
Spanien 64,83
Schweden 85,93
Vereinigtes Königreich 85,93
5.
Transnationale Mobilitätsprojekte für von der sozialen Ausgrenzung bedrohte junge Menschen zwischen 18 und 35; Angebot von Praktika, Lehrstellen und sonstigen beruflichen Tätigkeiten im Ausland.

Prioritätsachse IV des ESF-Programms zur Entwicklung der Wissenserziehung

2014PL05M9OP001

Tagessatz für die Aufnahme einer Gruppe von Teilnehmern transnationaler Mobilitätsprojekte. Alle Kosten der aufnehmenden Organisation im Zusammenhang mit der Hilfe und Unterstützung innerhalb des transnationalen Mobilitätsprojekts sind vom Tagessatz abgedeckt.

Anzahl der Kalendertage der Aufnahme einer Gruppe von Teilnehmern.

Wenn die Gruppe am Tag der Abreise ins Ausland weniger als acht Teilnehmer umfasst, wird der Satz der aufnehmenden Organisation anteilsmäßig verringert.

Die Gruppe muss mindestens vier Personen umfassen (in diesem Fall würde der Satz um 50 % reduziert werden).

Bestimmungsland Betrag (EUR)
Dänemark. Irland. Luxemburg. Niederlande. Österreich. Schweden 241
Belgien. Frankreich. Italien. Finnland. Deutschland. Vereinigtes Königreich. 214
Tschechische Republik. Griechenland. Spanien. Zypern. Malta. Portugal. Slowenien 137
Bulgarien. Estland. Kroatien. Lettland. Litauen. Ungarn. Rumänien. Slowakei 74
6.
Verwaltung neuer Kinderbetreuungsplätze für Kinder bis zu drei Jahren in einer Krippe, einer Gruppenbetreuungseinrichtung und bei einer Tagesbetreuung, die im Rahmen des Projekts nach Maßgabe des Gesetzesüber die Betreuung von Kindern bis zu 3 Jahren(2) neu geschaffen und für einen Monat in Anspruch genommen werden, und zwar im Rahmen der 16 regionalen operationellen Programme (Prioritätsachse 8 Buchstabe iv).
a)
Neu geschaffener Betreuungsplatz für Kinder bis 3 Jahre in einer Krippe.
b)
Neu geschaffener Betreuungsplatz für Kinder bis 3 Jahre in einer Gruppenbetreuungseinrichtung.
c)
Neu geschaffener Betreuungsplatz für Kinder bis 3 Jahre in einer Tagesbetreuung.

Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der jeweiligen Beträge mit Überkreuzfinanzierung:

a)
226,00 PLN
b)
163,00 PLN
c)
89,00 PLN
Anzahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder bis 3 Jahre, in Anspruch genommen für einen Monat(3)
a)
1770,00 PLN
b)
1777,00 PLN
c)
1291,00 PLN

2.
Anpassungen der Beträge

Im Falle von Änderungen der nationalen Sätze für Erasmus+, welche die Grundlage für die Einheitskosten 1 bis 5 in dieser Verordnung bilden, kann die Verwaltungsbehörde die Sätze entsprechend anpassen. Wenn sich die Sätze für Erasmus+ ändern, gehen diese Änderungen auch aus den jeweiligen standardisierten Einheitskosten für neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen hervor (d. h. für Aufforderungen, die veröffentlicht werden, nachdem die neuen Sätze für Erasmus+ in Kraft traten). Für Vorhaben 1-4 lautet die zur Aktualisierung der jeweiligen Tagessätze verwendete Formel (14 × A + 46 × B)/60, wobei „A” der Tagessatz aus dem polnischen Erasmus+-Programm für die ersten 14 Tage des Auslandsaufenthalts ist, während „B” den verbleibenden 46 Tagen entspricht. Die Einheitskosten 6 werden jährlich aktualisiert, wenn der Indexierungsfaktor über 3 % liegt. Der Indexierungsfaktor basiert auf Änderungen des Durchschnittsentgelts laut den Mitteilungen des Vorsitzenden des polnischen Statistiksamts. Ausgangspunkt ist das 3. Quartal 2019, sodass die erste Aktualisierung der Einheitskosten erfolgt, wenn das Durchschnittsentgelt für das 3. Quartal 2020 im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres um mehr als 3 % steigt. In den darauffolgenden Zeiträumen ist das 3. Quartal 2019 bzw. das 3. Quartal des Indexierungsjahrs der Ausgangspunkt.

Fußnote(n):

(1)

Wie im Gesetz vom 27. August 1997 über berufliche und soziale Wiedereingliederung und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen, http://isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU19971230776, definiert.

(2)

Dz.U. 2011 nr 45 poz. 235 — http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU20110450235).

(3)

Die Höhe hängt davon ab, wie oft das Kind die Betreuung in der Krippe, der Gruppenbetreuung oder der Tagesbetreuung in Anspruch nimmt:

1.
mindestens 75 % in einem Monat — Zahlung in voller Höhe;
2.
zwischen 20 % und 75 % in einem Monat — 75 % der Zahlung;
3.
weniger als 20 % in einem Monat — keine Zahlung.

Sind die Bedingungen zur Betreuungsdauer nicht erfüllt, so ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig.

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