ANHANG XXI VO (EU) 2015/2195
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Portugal
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren | Beträge (in EUR) | |
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Abgedeckte operationelle Programme:
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Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers während des Schulungskurses nicht unter die förderfähigen Kosten, so wird nur der Stundensatz für die Schulung erstattet Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers in diesem Vorhaben unter die förderfähigen Kosten, so dürfen beide Beträge erstattet werden. |
Anzahl der abgeleisteten Stunden an nicht formaler Bildung für Beschäftige im Privatsektor oder im öffentlichen Dienst pro Teilnehmer |
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Studierende in einem TeSP-Bildungszyklus (formale Bildung). | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Anzahl der in einem lehrplanmäßigen Semester eines TeSP-Bildungszyklusses eingeschriebenen Studierenden | Semester | Betrag (in EUR) |
1. | 2370 | ||||
2. | 1580 | ||||
3. | 1053 | ||||
4. (Praktikum) | 263 | ||||
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Entfernung (km) | Betrag (EUR) | ||||
10-99 | 20 | ||||
100-499 | 180 | ||||
500-1999 | 275 | ||||
2000-2999 | 360 | ||||
3000-3999 | 530 | ||||
4000-7999 | 820 | ||||
8000 und mehr | 1500 | ||||
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Abfahrtszeit vom Arbeitsplatz oder von zuhause: | Betrag für den Tag: | ||||
vor 13.00 Uhr | 100 % | ||||
zwischen 13.00 und 20.00 Uhr | 85 % | ||||
nach 20.00 Uhr | 70 % | ||||
Ankunftszeit am Arbeitsplatz oder zuhause: | |||||
vor 13.00 Uhr | 10 % | ||||
zwischen 13.00 und 20.00 Uhr | 25 % | ||||
nach 20.00 Uhr | 40 % |
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2.
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Anpassung der Beträge
Einheitskosten 1 können gemäß den neuen Daten zu Ausgaben für Schulungen aus der von Eurostat veröffentlichten Erhebung zur beruflichen Weiterbildung (Ausgangswert: 2015) angepasst werden. Einheitskosten 2 können gemäß den neuen Daten zu Ausgaben für Bildung aus der von Eurostat veröffentlichten Erhebung (Ausgangswert: 2016) angepasst werden. Einheitskosten 3 können gemäß den neuen Daten zu Beträgen von Reise- und/oder Aufenthaltskosten (Jean Monnet — D.3 — Aufenthaltskosten), wie vom Programm Erasmus+ veröffentlicht, angepasst werden (Ausgangswert: 2020).- 3.
- Beträge für Aufenthaltskosten (Einheitskosten 3)
Für die unten aufgelisteten Länder gemäß den Beträgen im Jean-Monnet-Programm (Tabelle D.3 — Aufenthaltskosten); für alle anderen Länder kann zur Festlegung der Beträge der Betrag aus der geltenden Fassung dieser Tabelle verwendet werden.Belgien | 232 |
Bulgarien | 227 |
Tschechische Republik | 230 |
Dänemark | 270 |
Deutschland | 208 |
Estland | 181 |
Irland | 254 |
Griechenland | 222 |
Spanien | 212 |
Frankreich | 245 |
Kroatien | 180 |
Italien | 230 |
Zypern | 238 |
Lettland | 211 |
Litauen | 183 |
Luxemburg | 237 |
Ungarn | 222 |
Malta | 205 |
Niederlande | 263 |
Österreich | 225 |
Polen | 217 |
Portugal | 204 |
Rumänien | 222 |
Slowenien | 180 |
Slowakei | 205 |
Finnland | 244 |
Schweden | 257 |
Vereinigtes Königreich | 276 |
Nordmazedonien | 210 |
Island | 245 |
Liechtenstein | 175 |
Norwegen | 220 |
Serbien | 220 |
Türkei | 220 |
Fußnote(n):
- (1)
Diese Vorhaben dürfen auch über Fernkommunikation durchgeführt werden, wenn die zuständigen Behörden zur Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus Einschränkungen auferlegen oder Empfehlungen aussprechen.
- (2)
Diese Vorhaben dürfen auch über Fernkommunikation durchgeführt werden, wenn die zuständigen Behörden zur Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus Einschränkungen auferlegen oder Empfehlungen aussprechen.
- (3)
Je nach Entfernung und pro Teilnehmer. Reisewege werden mit dem Entfernungsrechner der Europäischen Kommission berechnet: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de
Anhand des einfachen Reisewegs wird der Betrag berechnet, der für die Strecke hin und zurück bereitgestellt wird.
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