Präambel VO (EU) 2015/2204

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010(1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen.
(2)
Mit seinem Urteil vom 18. September 2015 in der Rechtssache T-121/13 hat das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung des Rates, die Oil Industry Pension Fund Investment Company (OPIC) in die in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen, für nichtig erklärt.
(3)
Die OPIC sollte auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(4)
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.