Artikel 25 VO (EU) 2015/2219
Rechtsstellung
(1) Die EPA ist eine Agentur der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2) Die EPA besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach nationalem Recht zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
(3) Die EPA hat ihren Sitz in Budapest, Ungarn.
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