ANHANG VO (EU) 2015/2253
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Gründe |
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Eine Ware (sog. „Zugluftstopper” oder „Türbodendichtung” ) bestehend aus einem Aluminiumprofil mit Abmessungen von etwa 100 × 3 cm und Kunststoffborsten mit einer Länge von etwa 2 cm, mit einem Querschnitt von mehr als 1 mm, die an dem Profil befestigt sind. An einer Seite ist das Profil mit einer selbstklebenden Folie versehen. Das Profil wird mit selbstklebendem Band an der Unterkante der Tür befestigt. Die Borsten dichten den Spalt zwischen der Tür und dem Boden ab und verhindern so einen Luftzug, das Eindringen von Schmutz usw. (*) Siehe Abbildung. |
39269097 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 Buchstabe b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 392690 und 39269097. Angesichts der objektiven Merkmale der Ware soll sie den Spalt zwischen der Tür und dem Boden abdichten und so einen Luftzug und das Eindringen von Schmutz usw. verhindern. Sie soll nicht als Bürste für Reinigungszwecke verwendet werden. Eine Einreihung in die Position 9603 ist somit ausgeschlossen. Bei der Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, die aus verschiedenen Bestandteilen besteht: Dem Aluminiumprofil, den Kunststoffborsten und der selbstklebenden Folie. Die Borsten verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter, da sie im Hinblick auf die Verwendung der Ware entscheidend sind. Die Einreihung in Position 7616 als andere Ware aus Aluminium ist somit ausgeschlossen. Die Ware ist daher als andere Ware aus Kunststoffen in den KN-Code 39269097 einzureihen. |

Fußnote(n):
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Die Abbildung dient nur zur Information.
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