Präambel VO (EU) 2015/2256

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen geschaffen.
(2)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission(2) wurden das Verzeichnis der primären Zielvariablen, die Codes für diese Variablen und das technische Format der Datenübermittlung für die Haupterhebung der EU-SILC angenommen.
(3)
Auf seiner Tagung vom 7. und 8. Juni 2010 hat der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) entschieden, dass die 2015 durchzuführende Halbzeitüberprüfung des Kernziels der Union auch eine Überprüfung der Indikatoren umfassen sollte, wobei den wirtschaftlichen Entwicklungen und verbesserten Messinstrumenten Rechnung getragen werden könnte.
(4)
Angesichts dieses Sachverhalts wurden in die Verordnungen (EU) Nr. 112/2013(3) und (EU) Nr. 67/2014 der Kommission(4) neue Variablen für die Messung der materiellen Deprivation von Haushalten und Einzelpersonen (Erwachsenen) in das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen aufgenommen, zu denen 2014 und 2015 Daten zu erheben waren bzw. sind.
(5)
Es ist auch erforderlich, das Verzeichnis der primären Zielvariablen für künftige Datenerhebungen anzupassen. Hierzu gehört die Streichung überholter Variablen aus dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission und die Aufnahme neuer Variablen in diesen. Diese Positionen wurden nach zwei eingehenden statistischen Analysen auf der Grundlage von Daten, die bei der EU-SILC der Jahre 2009 und 2013 erhoben wurden, für eine zuverlässige Messung der materiellen Deprivation ausgewählt.
(6)
Die Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission sollte daher entsprechend geändert werden.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission vom 7. November 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der primären Zielvariablen (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 34).

(3)

Verordnung (EU) Nr. 112/2013 der Kommission vom 7. Februar 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen 2014 zur materiellen Deprivation (ABl. L 37 vom 8.2.2013, S. 2).

(4)

Verordnung (EU) Nr. 67/2014 der Kommission vom 27. Januar 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen 2015 zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur materiellen Deprivation (ABl. L 23 vom 28.1.2014, S. 1).

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