ANHANG II VO (EU) 2015/228

AUSZUG AUS EINER ENTSCHEIDUNG/EINEM GERICHTLICHEN VERGLEICH IN UNTERHALTSSACHEN, DIE/DER EINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT

(Artikel 28 und Artikel 75 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen(1))

WICHTIG

Vom Ursprungsgericht auszufertigen Nur auszufertigen, wenn die Entscheidung oder der gerichtliche Vergleich im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar ist Es sind nur die Angaben zu machen, die in der Entscheidung oder in dem gerichtlichen Vergleich stehen oder die dem Ursprungsgericht mitgeteilt wurden

1.
ART DES SCHRIFTSTÜCKS

EntscheidungGerichtlicher Vergleich
Datum und Aktenzeichen: …

2.
URSPRUNGSGERICHT

2.1. Bezeichnung: …

2.2. Anschrift:
2.2.1.
Straße und Hausnummer/Postfach: …
2.2.2.
PLZ und Ort: …
2.2.3.
Mitgliedstaat

 Belgien  Bulgarien  Tschechische  Republik  Dänemark  Deutschland  Estland  Irland  Griechenland  Spanien  Frankreich  Kroatien  Italien  Zypern  Lettland  Litauen  Luxemburg  Ungarn  Malta  Niederlande  Österreich  Polen  Portugal  Rumänien  Slowenien  Slowakei  Finnland  Schweden  Vereinigtes Königreich

2.3. Telefon/Fax/E-Mail: …

3.
ANTRAGSTELLER(2)(3)

3.1.
Person A

3.1.1. Name und Vorname(n): …

3.1.2. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort: …

3.1.3. Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer: …

3.1.4. Anschrift:
3.1.4.1.
Straße und Hausnummer/Postfach: …
3.1.4.2.
PLZ und Ort: …
3.1.4.3.
Land: …

3.1.5. Die Person hat
3.1.5.1.
Prozesskostenhilfe erhalten:

JaNein

3.1.5.2.
Kosten- und Gebührenbefreiung erhalten:

JaNein

3.1.5.3.
ein unentgeltliches Verfahren vor einer in Anhang X der Verordnung (EG) Nr.4/2009 aufgeführten Verwaltungsbehörde in Anspruch nehmen können:(4)

JaNein

3.2.
Person B

3.2.1. Name und Vorname(n): …

3.2.2. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort: …

3.2.3. Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer: …

3.2.4. Anschrift:
3.2.4.1.
Straße und Hausnummer/Postfach: …
3.2.4.2.
PLZ und Ort: …
3.2.4.3.
Land: …

3.2.5. Die Person hat
3.2.5.1.
Prozesskostenhilfe erhalten:

JaNein

3.2.5.2.
Kosten- und Gebührenbefreiung erhalten:

JaNein

3.2.5.3.
ein unentgeltliches Verfahren vor einer in Anhang X der Verordnung (EG) Nr.4/2009 aufgeführten Verwaltungsbehörde in Anspruch nehmen können:(5)

JaNein

3.3.
Person C

3.3.1. Name und Vorname(n): …

3.3.2. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort: …

3.3.3. Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer: …

3.3.4. Anschrift:
3.3.4.1.
Straße und Hausnummer/Postfach: …
3.3.4.2.
PLZ und Ort: …
3.3.4.3.
Land: …

3.3.5. Die Person hat
3.3.5.1.
Prozesskostenhilfe erhalten:

JaNein

3.3.5.2.
Kosten- und Gebührenbefreiung erhalten:

JaNein

3.3.5.3.
ein unentgeltliches Verfahren vor einer in Anhang X der Verordnung (EG) Nr.4/2009 aufgeführten Verwaltungsbehörde in Anspruch nehmen können:(6)

JaNein

4.
ANTRAGSGEGNER(7)(8)

4.1.
Person A

4.1.1. Name und Vorname(n): …

4.1.2. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort: …

4.1.3. Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer: …

4.1.4. Anschrift:
4.1.4.1.
Straße und Hausnummer/Postfach: …
4.1.4.2.
PLZ und Ort: …
4.1.4.3.
Land: …

4.1.5. Die Person hat
4.1.5.1.
Prozesskostenhilfe erhalten:

JaNein

4.1.5.2.
Kosten- und Gebührenbefreiung erhalten:

JaNein

4.1.5.3.
ein unentgeltliches Verfahren vor einer in Anhang X der Verordnung (EG) Nr.4/2009 aufgeführten Verwaltungsbehörde in Anspruch nehmen können:(9)

JaNein

4.2.
Person B

4.2.1. Name und Vorname(n): …

4.2.2. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort: …

4.2.3. Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer: …

4.2.4. Anschrift:
4.2.4.1.
Straße und Hausnummer/Postfach: …
4.2.4.2.
PLZ und Ort: …
4.2.4.3.
Land: …

4.2.5. Die Person hat
4.2.5.1.
Prozesskostenhilfe erhalten:

JaNein

4.2.5.2.
Kosten- und Gebührenbefreiung erhalten:

JaNein

4.2.5.3.
ein unentgeltliches Verfahren vor einer in Anhang X der Verordnung (EG) Nr.4/2009 aufgeführten Verwaltungsbehörde in Anspruch nehmen können:(10)

JaNein

4.3.
Person C

4.3.1. Name und Vorname(n): …

4.3.2. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) und Geburtsort: …

4.3.3. Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer: …

4.3.4. Anschrift:
4.3.4.1.
Straße und Hausnummer/Postfach: …
4.3.4.2.
PLZ und Ort: …
4.3.4.3.
Land: …

4.3.5. Die Person hat
4.3.5.1.
Prozesskostenhilfe erhalten:

JaNein

4.3.5.2.
Kosten- und Gebührenbefreiung erhalten:

JaNein

4.3.5.3.
ein unentgeltliches Verfahren vor einer in Anhang X der Verordnung (EG) Nr.4/2009 aufgeführten Verwaltungsbehörde in Anspruch nehmen können:(11)

JaNein

5.
TENOR DER ENTSCHEIDUNG/INHALT DES GERICHTLICHEN VERGLEICHS

5.1.
Währung

 Euro (EUR)  Bulgarischer Lev (BGN)  Tschechische Krone (CZK)  Dänische Krone (DKK)  Pfund Sterling (GBP)  Kroatische Kuna (HRK)  Ungarischer Forint (HUF)  Polnischer Zloty (PLN)  Rumänischer Leu (RON)  Schwedische Krone (SEK)  Sonstige (ISO-Code angeben): …

5.2.
Unterhaltsforderung(12)

5.2.1.
Unterhaltsforderung A

5.2.1.1. Die Unterhaltsforderung ist zu zahlen von … (Name und Vorname(n)) an … (Name und Vorname(n) der Person, an die die Zahlung tatsächlich zu leisten ist) Person, der Unterhalt zusteht: … (Name und Vorname(n))
5.2.1.2.  Einmalzahlung Gegebenenfalls abgedeckter Zeitraum: … (Von (TT/MM/JJJJ) bis (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) Fälligkeitstag: … (TT/MM/JJJJ) Betrag: …
5.2.1.3.  Ratenzahlung

Fälligkeitstag

(TT/MM/JJJJ)

Betrag
5.2.1.4.  Zahlungen in regelmäßigen Abständen
Wöchentlich
Monatlich
Sonstige (regelmäßige Abstände angeben): …
Betrag: … Ab dem: … (TT/MM/JJJJ) Fälligkeitstag: …  Gegebenenfalls bis (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis): … Bei einer Indexierung der Unterhaltsforderung bitte die Modalitäten für die Berechnung dieser Indexierung angeben: … Indexierung gilt ab dem: … (TT/MM/JJJJ)
5.2.1.5.  Rückwirkend zu zahlender Betrag Abgedeckter Zeitraum: … ((TT/MM/JJJJ) bis (TT/MM/JJJJ)) Betrag: … Zahlungsart: … … …
5.2.1.6.  Zinsen (falls in der Entscheidung/dem gerichtlichen Vergleich angegeben) Fallen für die Unterhaltsforderung Zinsen an, bitte den Zinssatz angeben: … Zinsen fällig ab dem: … (TT/MM/JJJJ)
5.2.1.7.  Sachleistungen (bitte angeben): … … … …
5.2.1.8.  Sonstige Zahlungsart (bitte angeben): … … … …

5.2.2.
Unterhaltsforderung B

5.2.2.1. Die Unterhaltsforderung ist zu zahlen von … (Name und Vorname(n)) an … (Name und Vorname(n) der Person, an die die Zahlung tatsächlich zu leisten ist) Person, der Unterhalt zusteht: … (Name und Vorname(n))
5.2.2.2.  Einmalzahlung Gegebenenfalls abgedeckter Zeitraum: … (Von (TT/MM/JJJJ) bis (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) Fälligkeitstag: … (TT/MM/JJJJ) Betrag: …
5.2.2.3.  Ratenzahlung

Fälligkeitstag

(TT/MM/JJJJ)

Betrag
5.2.2.4.  Zahlungen in regelmäßigen Abständen
Wöchentlich
Monatlich
Sonstige (regelmäßige Abstände angeben): …
Betrag: … Ab dem: … (TT/MM/JJJJ) Fälligkeitstag: …  Gegebenenfalls bis (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis): … Bei einer Indexierung der Unterhaltsforderung bitte die Modalitäten für die Berechnung dieser Indexierung angeben: … Indexierung gilt ab dem: … (TT/MM/JJJJ)
5.2.2.5.  Rückwirkend zu zahlender Betrag Abgedeckter Zeitraum: … ((TT/MM/JJJJ) bis (TT/MM/JJJJ)) Betrag: … Zahlungsart: … … …
5.2.2.6.  Zinsen (falls in der Entscheidung/dem gerichtlichen Vergleich angegeben) Fallen für die Unterhaltsforderung Zinsen an, bitte den Zinssatz angeben: … Zinsen fällig ab dem: … (TT/MM/JJJJ)
5.2.2.7.  Sachleistungen (bitte angeben): … … … …
5.2.2.8.  Sonstige Zahlungsart (bitte angeben): … … … …

5.2.3.
Unterhaltsforderung C

5.2.3.1. Die Unterhaltsforderung ist zu zahlen von … (Name und Vorname(n)) an … (Name und Vorname(n) der Person, an die die Zahlung tatsächlich zu leisten ist) Person, der Unterhalt zusteht: … (Name und Vorname(n))
5.2.3.2.  Einmalzahlung Gegebenenfalls abgedeckter Zeitraum: … (Von (TT/MM/JJJJ) bis (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis) Fälligkeitstag: … (TT/MM/JJJJ) Betrag: …
5.2.3.3.  Ratenzahlung

Fälligkeitstag

(TT/MM/JJJJ)

Betrag
5.2.3.4.  Zahlungen in regelmäßigen Abständen
Wöchentlich
Monatlich
Sonstige (regelmäßige Abstände angeben): ……
Betrag: … Ab dem: … (TT/MM/JJJJ) Fälligkeitstag: …  Gegebenenfalls bis (Datum (TT/MM/JJJJ) oder Ereignis): … Bei einer Indexierung der Unterhaltsforderung bitte die Modalitäten für die Berechnung dieser Indexierung angeben: …… Indexierung gilt ab dem: … (TT/MM/JJJJ)
5.2.3.5.  Rückwirkend zu zahlender Betrag Abgedeckter Zeitraum: … ((TT/MM/JJJJ) bis (TT/MM/JJJJ)) Betrag: … Zahlungsart: … … …
5.2.3.6.  Zinsen (falls in der Entscheidung/dem gerichtlichen Vergleich angegeben) Fallen für die Unterhaltsforderung Zinsen an, bitte den Zinssatz angeben: … Zinsen fällig ab dem: … (TT/MM/JJJJ)
5.2.3.7.  Sachleistungen (bitte angeben): … … … …
5.2.3.8.  Sonstige Zahlungsart (bitte angeben): … … … …

5.3.
Gebühren und Kosten

Laut Entscheidung/gerichtlichem Vergleich hat … (Name und Vorname(n)) den Betrag von … an … (Name und Vorname(n)) zu zahlen. Falls weitere Blätter beigefügt wurden, Zahl der Blätter: … Geschehen zu … am … (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und/oder Dienstsiegel des Ursprungsgerichts:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 7 vom 10.1.2009, S. 1.

(2)

Sind die Parteien in der Entscheidung/dem gerichtlichen Vergleich nicht als Antragsteller oder Antragsgegner ausgewiesen, so sind sie unterschiedslos als Antragsteller oder Antragsgegner anzugeben.

(3)

Betrifft die Entscheidung/der gerichtliche Vergleich mehr als drei Antragsteller oder drei Antragsgegner, so ist ein weiteres Blatt beizufügen.

(4)

Für Dänemark die Verwaltungsbehörden, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aufgeführt sind (ABl. L 251 vom 21.9.2013, S. 1).

(5)

Für Dänemark die Verwaltungsbehörden, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aufgeführt sind (ABl. L 251 vom 21.9.2013, S. 1).

(6)

Für Dänemark die Verwaltungsbehörden, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aufgeführt sind (ABl. L 251 vom 21.9.2013, S. 1).

(7)

Sind die Parteien in der Entscheidung/dem gerichtlichen Vergleich nicht als Antragsteller oder Antragsgegner ausgewiesen, so sind sie unterschiedslos als Antragsteller oder Antragsgegner anzugeben.

(8)

Betrifft die Entscheidung/der gerichtliche Vergleich mehr als drei Antragsteller oder drei Antragsgegner, so ist ein weiteres Blatt beizufügen.

(9)

Für Dänemark die Verwaltungsbehörden, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aufgeführt sind (ABl. L 251 vom 21.9.2013, S. 1).

(10)

Für Dänemark die Verwaltungsbehörden, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aufgeführt sind (ABl. L 251 vom 21.9.2013, S. 1).

(11)

Für Dänemark die Verwaltungsbehörden, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aufgeführt sind (ABl. L 251 vom 21.9.2013, S. 1).

(12)

Betrifft die Entscheidung/der gerichtliche Vergleich mehr als drei Antragsteller oder drei Antragsgegner, so ist ein weiteres Blatt beizufügen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.