ANHANG VO (EU) 2015/23

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

T-förmige Ware aus Stahl. Der äußere Durchmesser der Schenkel beträgt 23 mm und der größte Durchmesser des Mittelstücks 40 mm. Die Enden der Schenkel sind abgeschrägt und zum Stumpfschweißen geeignet, das Ende des Mittelstücks ist auf der Innenseite mit einem Gewinde versehen.

Die Enden der Schenkel sind dazu bestimmt, zwischen Heizkörperplatten geschweißt zu werden. An das dritte Ende wird entweder ein Entlüftungsventil oder ein Regelventil montiert oder es wird an ein Rohr angeschlossen, das den Heizkörper beispielsweise mit einem Boiler verbindet.

Siehe Abbildung(*).

73079319

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zu Abschnitt XV sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7307, 730793 und 73079319.

Die Ware weist die objektiven Merkmale von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken der Position 7307 auf. Waren der Position 7307 sind gemäß Anmerkung 2 a zu Abschnitt XV Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit. Da sich die Bezeichnung „Teile” u. a. in Kapitel 73 nicht wie in dieser Anmerkung definiert auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” bezieht, ist eine Einreihung der Ware in die Position 7322 als Teil von Heizkörpern für Zentralheizungen ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 7322, Nummer 2 a).

Die Ware ist daher in den KN-Code 73079319 als andere Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Stahl, zum Stumpfschweißen, mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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