ANHANG VO (EU) 2015/2316

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Zylinderförmige, batteriebetriebene Ware aus Kunststoff mit Deckel (sogenannte „elektronische Spardose” ), mit einer Höhe von 17 cm und einem Durchmesser von 12 cm.

Der Deckel enthält eine kleine Flüssigkristallanzeige und einen Schlitz für den Münzeinwurf (z. B. Euro-Münzen). Beim Einstecken einer Münze in den Einwurfschlitz erkennt ein Mechanismus im Deckel (das Rechenwerk) den Münzdurchmesser und zeigt den Wert der Münze an.

Nacheinander eingeworfene Münzen werden zu dem bereits vorhandenen Betrag addiert, und die Endsumme wird auf der Flüssigkristallanzeige angezeigt.

Bei der Entnahme von Münzen aus der Spardose erfolgt kein Abzug.

Siehe Abbildung(*).

84709000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 Buchstabe b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8470, 847090 und 84709000.

Bei der Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, die aus einem Kunststoffgefäß und einem Rechenwerk besteht. Gegenüber gewöhnlichen Spardosen verleiht das Rechenwerk dieser Ware ihren wesentlichen Charakter. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit (Kapitel 39) ist daher ausgeschlossen.

Da die Ware keine Einrichtung zur manuellen Dateneingabe (Münzen sind keine Daten) umfasst, kann sie nicht als Rechenmaschine angesehen werden (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8470 (A) (1)). Da das Rechenwerk mindestens zwei mehrstellige Zahlen addieren kann (z. B. 0,02 EUR + 2,00 EUR = 2,02 EUR), erfüllt es die Anforderungen für die Einreihung als Rechenwerk (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8470 Absatz 1).

Die ganze Ware ist daher in die Position 84709000 der Kombinierten Nomenklatur als andere Maschinen mit einem Rechenwerk einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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