Artikel 2 VO (EU) 2015/232

Übergangsmaßnahmen

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten bis zum 6. September 2015 erforderlichenfalls geltende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Kupferverbindungen als Wirkstoff enthalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.