ANHANG VO (EU) 2015/2320
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Eine Ware, bestehend aus glänzendem, durchsichtigem Gewebe (100 % Polyester) mit einer maschinengestickten Verzierung, gestellt auf 300 cm langen Stützrollen. Eine der beiden Längskanten der Ware ist mit Interlock-Stich eingefasst und in der Einfassung mit einem gewebeummantelten Bleiband versehen. Die gegenüberliegende Kante ist dicht gewebt, damit der Stoff nicht ausriefelt, wobei die Schussfadenenden in Form von Fransen über das Gewebe hinausreichen. Die Länge des von der Rolle abgeschnittenen Gewebes entspricht der Breite einer künftigen Gardine. Um aus diesem Gewebe eine Gardine herzustellen, wird es einfach von der dicht gewobenen Kante aus auf die gewünschte Länge gekürzt und anschließend an dieser Kante sowie den beiden anderen, durch das Abschneiden von der Rolle entstanden Schnittkanten gesäumt. Die mit dem Interlock-Stich eingefasste Kante bildet das untere Ende der Gardine und bleibt unverändert. Siehe Abbildungen(*). |
63039290 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 d) zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 630392 und 63039290. Die Ware hat den wesentlichen Charakter einer fertigen Gardine der Position 6303, da es nur einer einfachen Bearbeitung bedarf, um aus ihr eine Gardine herzustellen. Sobald das Gewebe von der Rolle abgeschnitten ist, muss es lediglich auf die gewünschte Länge gekürzt und gesäumt werden (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6303, zweiter Absatz). Die unfertige Ware gilt als konfektioniert, weil sie bereits eine gesäumte Kante (die mit Interlock-Stich eingefasste Kante) aufweist. Die Ware ist daher als Gardine aus synthetischen Chemiefasern in den KN-Code 63039290 einzureihen. |
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Fußnote(n):
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Die Abbildungen dienen nur zur Information.
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