Artikel 1 VO (EU) 2015/2340
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert:
- 1.
- Unter Buchstabe a wird der Betrag 414000 EUR durch 418000 EUR ersetzt.
- 2.
- Unter Buchstabe b wird der Betrag 5186000 EUR durch 5225000 EUR ersetzt.
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