Präambel VO (EU) 2015/2350

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011(1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.
(2)
Eine Person und zwei Organisationen sollten nicht länger in der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt werden.
(3)
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.

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