ANHANG VO (EU) 2015/2351
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Ein in einer Kunststoffverpackung aufgemachtes Gärtnerset, das folgende Waren umfasst: |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Teile können nicht als „Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf” im Sinne der AV 3 b angesehen werden, weil nicht alle Teile zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Die Tasche wird nicht für Gartenarbeiten verwendet, sondern dient zur Aufnahme der anderen Artikel. Sie kann auch unabhängig von irgendeiner Gärtnertätigkeit verwendet werden. Der Bleistift ist ebenfalls kein Gartengerät und kann anderweitig praktische Verwendung finden. Wenn mindestens eine der Waren in einer „Warenzusammenstellung” nicht zur Befriedigung desselben speziellen Bedarfs oder zur Ausübung derselben Tätigkeit dient, ist jede der Waren getrennt einzureihen (siehe auch die Leitlinien zur Einreihung von für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen in die Kombinierte Nomenklatur, Teil B II(1)). Die einzelnen in der Warenbezeichnung genannten Waren sind wie folgt einzureihen:
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42022290 | |
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62160000 | |
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82015000 | |
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82011000 | |
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39269097 | |
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96091010 | |
Die Bestandteile des Sets sind einzeln in einer Schutzverpackung aus Kunststoff verpackt. Der Stoff der Tasche und der Handschuhe hat dasselbe Muster (Bäume, Blumen, Häuser). Siehe Abbildung(*). |

Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
- (1)
ABl. C 105 vom 11.4.2013, S. 1.
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