ANHANG VO (EU) 2015/2351

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)
Ein in einer Kunststoffverpackung aufgemachtes Gärtnerset, das folgende Waren umfasst:

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.

Die Teile können nicht als „Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf” im Sinne der AV 3 b angesehen werden, weil nicht alle Teile zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind.

Die Tasche wird nicht für Gartenarbeiten verwendet, sondern dient zur Aufnahme der anderen Artikel. Sie kann auch unabhängig von irgendeiner Gärtnertätigkeit verwendet werden.

Der Bleistift ist ebenfalls kein Gartengerät und kann anderweitig praktische Verwendung finden.

Wenn mindestens eine der Waren in einer „Warenzusammenstellung” nicht zur Befriedigung desselben speziellen Bedarfs oder zur Ausübung derselben Tätigkeit dient, ist jede der Waren getrennt einzureihen (siehe auch die Leitlinien zur Einreihung von für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen in die Kombinierte Nomenklatur, Teil B II(1)).

Die einzelnen in der Warenbezeichnung genannten Waren sind wie folgt einzureihen:

a)
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 4202, 420222 und 42022290.

Die Ware ist als eine Handtasche mit Außenseite aus Spinnstoffen unter den KN-Code 42022290 einzureihen.

b)
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 62160000.

Das Gewebe aus Spinnstoffen ist als ausschlaggebend für die stoffliche Beschaffenheit der Handschuhe anzusehen. Daher sind sie als Handschuhe unter den KN-Code 62160000 einzureihen.

c)
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 8201 und 82015000.

Die Ware ist als Schere unter den KN-Code 82015000 einzureihen.

d)
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 8201 und 82011000.

Die Ware ist als Schaufel unter den KN-Code 82011000 einzureihen.

e)
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 3926, 392690 und 39269097.

Die Ware ist als andere Ware aus Kunststoff unter den KN-Code 39269097 einzureihen.

f)
Einreihung gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 9609, 960910 und 96091010.

Die Ware ist als Bleistift unter den KN-Code 96091010 einzureihen.

a)
eine Tasche aus Gewebe aus Spinnstoffen mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, bestehend aus einer großen Innentasche und vier kleineren Außentaschen,
42022290
b)
ein Paar Handschuhe, überwiegend aus Gewebe aus Spinnstoffen, an der Handinnenfläche geringfügig mit Zellkunststoff beschichtet,
62160000
c)
eine Gartenschere aus unedlem Metall,
82015000
d)
eine Blumenkelle aus unedlem Metall,
82011000
e)
zwölf Pflanzenstecker aus Kunststoff,
39269097
f)
ein Bleistift mit Graphitmine.
96091010

Die Bestandteile des Sets sind einzeln in einer Schutzverpackung aus Kunststoff verpackt.

Der Stoff der Tasche und der Handschuhe hat dasselbe Muster (Bäume, Blumen, Häuser).

Siehe Abbildung(*).

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

(1)

ABl. C 105 vom 11.4.2013, S. 1.

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