Artikel 28 VO (EU) 2015/2365
Sanktionen und andere Maßnahmen für die Zwecke der Artikel 13 und 14
Bei Verstößen gegen die Artikel 13 und 14 der vorliegenden Verordnung finden die gemäß den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU festgelegten Sanktionen und anderen Maßnahmen Anwendung.
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