Artikel 28 VO (EU) 2015/2365

Sanktionen und andere Maßnahmen für die Zwecke der Artikel 13 und 14

Bei Verstößen gegen die Artikel 13 und 14 der vorliegenden Verordnung finden die gemäß den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU festgelegten Sanktionen und anderen Maßnahmen Anwendung.

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