ANHANG I VO (EU) 2015/2402

Harmonisierte Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom (gemäß Artikel 1)

Die harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom in nachstehender Tabelle beruhen auf dem Netto-Heizwert und atmosphärischen ISO-Standardbedingungen (15 °C Umgebungstemperatur bei 1,013 bar und 60 % relativer Luftfeuchtigkeit).

Kategorie Energiequelle Baujahr
Vor 2016 2016-2023 Ab 2024
Feststoffe S1 Steinkohle einschließlich Anthrazit, bituminöser Kohle, subbituminöser Kohle, Koks, Schwelkoks, Petrolkoks 44,2 44,2 53,0
S2 Braunkohle, Braunkohlebriketts, Ölschiefer 41,8 41,8 53,0
S3 Torf/Torfbriketts 39,0 39,0 53,0
S4 Trockene Biomasse einschließlich Holz und sonstiger fester Biomasse einschließlich Holzpellets und -briketts, Holzhackgut, sauberer und trockener Holzabfälle, Nussschalen sowie Olivenkernen und anderer Kerne 33,0 37,0 37,0
S5 Sonstige feste Biomasse einschließlich aller nicht unter S4 genannten Holzarten sowie Schwarzlauge und Braunlauge 25,0 30,0 30,0
S6 Siedlungs- und Industrieabfälle (nicht erneuerbar, nicht biogenen Ursprungs wie Kunststoffe, Gummi und andere synthetische Materialien) sowie erneuerbare/biologisch abbaubare Abfälle 25,0 25,0 25,0
Flüssige Brennstoffe L7 Schweres Heizöl, Gas-/Dieselöl, sonstige Ölprodukte 44,2 44,2 53,0
L8 Flüssige Biobrennstoffe einschließlich Biomethanol, Bioethanol, Biobutanol, Biodiesel, anderer Biobrennstoffe sowie aller E-Liquids 44,2 44,2 44,2
L9 Flüssige Abfälle einschließlich biologisch abbaubarer und nicht erneuerbarer Abfälle (einschließlich Talg, Fett und Biertreber) 25,0 29,0 29,0
Gase G10 Erdgas, LPG, LNG und Biomethan 52,5 53,0 53,0
G11A Gehandelter Wasserstoff(1) 44,2 44,2 53,0
G11B Raffineriegase, Synthesegas, Wasserstoff (Nebenprodukt), E-Gase(2) 44,2 44,2 44,2
G12 Biogas aus anaerober Zersetzung, Deponiegas und Klärgas 42,0 42,0 42,0
G13 Kokereigas, Hochofengas, Grubengas und sonstiges Konvertergas (mit Ausnahme von Raffineriegas) 35,0 35,0 35,0
Sonstige O14A Abwärme, einschließlich Verfahrensabgasen als Produkt aus exothermen chemischen Reaktionen (Eintrittstemperatur > 200 °C) 30,0 30,0
O14B Abwärme, einschließlich Verfahrensabgasen als Produkt aus exothermen chemischen Reaktionen (Eintrittstemperatur < 200 °C) 30,0 20,0
O15 Kernenergie 33,0 33,0
O16 Solarthermie 30,0 30,0
O17 Geothermie 19,5 19,5
O18 Sonstige vorstehend nicht genannte Brennstoffe 30,0 30,0

Fußnote(n):

(1)

Wasserstoff, der von seinem Lieferanten an einen Betreiber einer KWK-Anlage verkauft wird.

(2)

Unter E-Gasen werden gasförmige synthetische Brennstoffe verstanden, die aus erneuerbarem Wasserstoff und Kohlendioxid stammen, das entweder aus einer konzentrierten Quelle, wie Rauchgasen aus einer Industrieanlage, oder aus der Luft abgeschieden wird.

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