Artikel 1 VO (EU) 2015/2420
Die Anhänge I, II und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 werden wie folgt geändert:
- (1)
- Anhang I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.
- (2)
- Die Anhänge IIa bis IIg erhalten die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
- (3)
- Anhang IV erhält die Fassung von Anhang III der vorliegenden Verordnung.
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