Artikel 2 VO (EU) 2015/2424
Die Verordnung (EG) Nr. 2868/95 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Regel 1 Absatz 3 wird gestrichen.
- 2.
- Regel 2 wird gestrichen.
- 3.
- Regel 4 wird gestrichen.
- 4.
- Regel 5 wird gestrichen.
- 5.
- Regel 5a wird gestrichen.
- 6.
-
Regel 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Unter Buchstabe a werden die Wörter „Regeln 1, 2 und 3” durch die Wörter „Regeln 1 und 3 sowie Artikel 28 der Verordnung” ersetzt.
- b)
- Unter Buchstabe b wird die Bezugnahme auf „Regel 4 Buchstabe b” durch eine Bezugnahme auf „Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.
- 6a.
- In Regel 10 Absatz 1 wird der Verweis auf „Regel 4 Buchstabe c” durch einen Verweis auf „Artikel 38 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.
- 7.
- Regel 11 Absatz 2 wird gestrichen.
- 8.
- Regel 12 Buchstabe k wird gestrichen.
- 8a.
- Regel 23 wird gestrichen.
- 8b.
- In Regel 24 Absatz 1 wird der Verweis auf „Regel 84 Absatz 2” durch einen Verweis auf „Artikel 87 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.
- 9.
- Titel IV wird gestrichen.
- 9a.
- In Regel 47 wird der Verweis auf „Regel 84 Absatz 2” durch einen Verweis auf „Artikel 87 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.
- 10.
- In Regel 62 Absatz 2 werden die Worte „in der Gemeinschaft” durch die Worte „im Europäischen Wirtschaftsraum” ersetzt.
- 11.
- In Regel 71 Absatz 1 werden die Worte „in der Gemeinschaft” durch die Worte „im Europäischen Wirtschaftsraum” ersetzt.
- 12.
- Regel 76 Absatz 2 wird gestrichen.
- 13.
-
Regel 78 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Buchstabe c werden die Worte „in der Gemeinschaft” durch die Worte „im Europäischen Wirtschaftsraum” ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Buchstabe b, Absatz 3 und Absatz 5 werden die Worte „eines Mitgliedstaats” bzw. „des Mitgliedstaats” durch die Worte „eines Mitglieds des Europäischen Wirtschaftsraums” bzw. „des Europäischen Wirtschaftsraums” ersetzt.
- 14.
- Regel 84 wird gestrichen.
- 15.
- Regel 87 wird gestrichen.
- 16.
- In Titel XI wird Teil K gestrichen.
- 16a.
- In Regel 93 Absatz 1 wird der Satz „ansonsten findet Regel 89 keine Anwendung” gestrichen.
- 16b.
- In Regel 93 Absatz 3 werden die Worte „und Regel 88” gestrichen.
- 17.
- Regel 112 Absatz 2 wird gestrichen.
- 17a.
- In Regel 115 Absatz 6 wird der Verweis auf Regel 112 Absatz 2 gestrichen.
- 17b.
- In Regel 121 Absatz 3 Unterabsatz 2 wird der Verweis auf Regel 112 Absatz 2 gestrichen.
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