Artikel 2 VO (EU) 2015/2424

Die Verordnung (EG) Nr. 2868/95 wird wie folgt geändert:

1.
Regel 1 Absatz 3 wird gestrichen.
2.
Regel 2 wird gestrichen.
3.
Regel 4 wird gestrichen.
4.
Regel 5 wird gestrichen.
5.
Regel 5a wird gestrichen.
6.
Regel 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Unter Buchstabe a werden die Wörter „Regeln 1, 2 und 3” durch die Wörter „Regeln 1 und 3 sowie Artikel 28 der Verordnung” ersetzt.
b)
Unter Buchstabe b wird die Bezugnahme auf „Regel 4 Buchstabe b” durch eine Bezugnahme auf „Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.

6a.
In Regel 10 Absatz 1 wird der Verweis auf „Regel 4 Buchstabe c” durch einen Verweis auf „Artikel 38 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.
7.
Regel 11 Absatz 2 wird gestrichen.
8.
Regel 12 Buchstabe k wird gestrichen.
8a.
Regel 23 wird gestrichen.
8b.
In Regel 24 Absatz 1 wird der Verweis auf „Regel 84 Absatz 2” durch einen Verweis auf „Artikel 87 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.
9.
Titel IV wird gestrichen.
9a.
In Regel 47 wird der Verweis auf „Regel 84 Absatz 2” durch einen Verweis auf „Artikel 87 Absatz 2 der Verordnung” ersetzt.
10.
In Regel 62 Absatz 2 werden die Worte „in der Gemeinschaft” durch die Worte „im Europäischen Wirtschaftsraum” ersetzt.
11.
In Regel 71 Absatz 1 werden die Worte „in der Gemeinschaft” durch die Worte „im Europäischen Wirtschaftsraum” ersetzt.
12.
Regel 76 Absatz 2 wird gestrichen.
13.
Regel 78 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Buchstabe c werden die Worte „in der Gemeinschaft” durch die Worte „im Europäischen Wirtschaftsraum” ersetzt.
b)
In Absatz 2 Buchstabe b, Absatz 3 und Absatz 5 werden die Worte „eines Mitgliedstaats” bzw. „des Mitgliedstaats” durch die Worte „eines Mitglieds des Europäischen Wirtschaftsraums” bzw. „des Europäischen Wirtschaftsraums” ersetzt.

14.
Regel 84 wird gestrichen.
15.
Regel 87 wird gestrichen.
16.
In Titel XI wird Teil K gestrichen.
16a.
In Regel 93 Absatz 1 wird der Satz „ansonsten findet Regel 89 keine Anwendung” gestrichen.
16b.
In Regel 93 Absatz 3 werden die Worte „und Regel 88” gestrichen.
17.
Regel 112 Absatz 2 wird gestrichen.
17a.
In Regel 115 Absatz 6 wird der Verweis auf Regel 112 Absatz 2 gestrichen.
17b.
In Regel 121 Absatz 3 Unterabsatz 2 wird der Verweis auf Regel 112 Absatz 2 gestrichen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.