Artikel 1 VO (EU) 2015/2452

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden technische Durchführungsstandards für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage festgelegt, die die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung von Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungseinzelunternehmen nach Maßgabe des Artikels 51 der Richtlinie 2009/138/EG und durch Gruppen nach Maßgabe des Artikels 256 der Richtlinie 2009/138/EG regeln.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.