Präambel VO (EU) 2015/293

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 und Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Antrag Litauens auf Eintragung des Namens „Liliputas” wurde gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht(2).
(2)
Mit Einspruch vom 13. September 2013 und Einspruchsbegründung vom 8. November 2013 hat sich Polen gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gegen die Eintragung ausgesprochen. Der Einspruch wurde als zulässig erachtet.
(3)
Mit Schreiben vom 8. Januar 2014 forderte die Kommission die Beteiligten auf, geeignete Konsultationen aufzunehmen, um nach ihren internen Verfahren eine einvernehmliche Regelung zu erzielen.
(4)
Es konnte keine Einigung zwischen Litauen und Polen erzielt werden.
(5)
Da keine Einigung erzielt werden konnte, sollte die Kommission gemäß dem Verfahren nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 einen Beschluss erlassen.
(6)
Gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 legte der Einspruchsführer dar, dass sich die Eintragung von „Liliputas” als geschützte geografische Angabe nachteilig auf das Bestehen eines teilweise gleichlautenden Namens oder einer Marke oder auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken würde, die sich zum Zeitpunkt des am 15. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Antrags auf Eintragung des Namens „Liliputas” als geschützte geografische Angabe bereits seit weit mehr als fünf Jahren rechtmäßig auf dem polnischen Markt befanden; dem Einspruchsführer zufolge würde die Eintragung das Bestehen des Erzeugnisses mit dem Namen „Liliput” bedrohen, bei dem es sich um einen polnischen Käse handelt, der ähnliche Eigenschaften wie der Käse „Liliputas” aufweist und dessen Name ähnlich klingt wie „Liliputas” .
(7)
Der Einspruchsführer macht geltend, dass der Name „Liliput” in Polen für Erzeugnisse allgemein gebräuchlich ist, die sich durch ihre geringe Größe auszeichnen, und dass sie auch für Käse verwendet wird. Käse mit dem Namen „Liliput” wird in Polen seit 1971 rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht. In Unternehmensstandards, technischen Vorschriften und Normen für die Verwendung von Rohstoffen wird „Liliput” -Käse neben anderen Käsesorten wie Gouda, Edamer und Emmentaler aufgeführt. Diese Bezeichnung für den polnischen Käse ist bei den polnischen Verbrauchern sehr gebräuchlich und hat keinerlei Bezug zu dem litauischen Käse. Daher ist diese Bezeichnung als Oberbegriff für bestimmte Käse in Polen zu betrachten. Der polnische „Liliput” -Käse ist hinsichtlich Eigenschaften, Aussehen und Größe dem litauischen „Liliputas” -Käse ähnlich. Schließlich führt der Einspruchsführer an, dass es sich bei „Liliput” und „Liliputas” um ähnliche Erzeugnisse handelt, die eine Gattungsbezeichnung tragen. Daher könnten die polnischen Erzeuger nach Eintragung des Namens „Liliputas” als geschützte geografische Angabe ihren „Liliput” -Käse nicht mehr in Verkehr bringen oder dürften zumindest den Namen „Liliput” für Käse nicht mehr verwenden.
(8)
Der Einspruchsführer macht ferner geltend, dass das Erzeugnis und der einzutragende Name nicht mit den Anforderungen von Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 im Einklang stehen. Wie in dem veröffentlichten Einzigen Dokument angegeben, erhielt der Käse den Namen „Liliputas” aufgrund seiner Größe. Somit gibt der Name „Liliputas” nicht an, dass der Ursprung des Erzeugnisses an einem bestimmten Ort liegt, sondern bezieht sich — wie beim polnischen „Liliput” -Käse — lediglich auf die geringe Größe des Käses. Darüber hinaus sind die Eigenschaften des Erzeugnisses nicht auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen, sondern ergeben sich lediglich daraus, dass der Käse in kleinen Formen reift. Ob und inwiefern sich der lokal vorkommende Schimmelpilz Penicillium pallidum Smith auf die organoleptischen Eigenschaften des „Liliputas” auswirkt, ist nicht erwiesen. Darüber hinaus zeigt die Produktion im Rahmen der staatlichen Normen in der UdSSR (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken), dass das Erzeugnis überall in der UdSSR hergestellt werden konnte und es keinen besonderen Zusammenhang mit dem abgegrenzten geografischen Gebiet gab. Schließlich sollte „Liliputas” als generisches Erzeugnis betrachtet werden.
(9)
Mehreren polnischen Käseerzeugern wurde der Schutz von Marken gewährt, die das Wort „Liliput” enthalten, wie z. B. die eingetragenen Wort- und Bildmarken „Cheesland Liliput” und „Ser liliput” sowie die beantragte Wortmarke „Serenada Liliput” . Der polnische „Liliput” wird in erheblicher Menge erzeugt: 2013 wurden 2762 Tonnen im industriellen Maßstab hergestellt und in ganz Polen in 2250 Verkaufsstellen vermarktet, und 4,8 % der Erzeugungsmenge wurden auf den EU-Markt ausgeführt. 90 % der Erzeugung von „Liliput” sind durch eine Marke geschützt. Nach Ansicht des Einspruchsführers würde die Eintragung des Namens „Liliputas” als geschützte geografische Angabe das Bestehen solcher Marken gefährden.
(10)
Trotz der vom Einspruchsführer hier angeführten Argumente ist es aus nachstehend genannten Gründen angebracht, den Namen „Liliputas” als geschützte geografische Angabe einzutragen.
(11)
Auch wenn die Verwendung des Namens „Liliputas” sicherlich auf die geringe Größe des Käses zurückzuführen ist, liegt es auf der Hand, dass der Name in Litauen im Verlauf eines halben Jahrhunderts diesen Bezug zur Größe verloren hat und parallel dazu ein enger Zusammenhang mit dem Erzeugungsgebiet entstanden ist. Heute bezeichnet der Name „Liliputas” in Litauen unbestreitbar den handwerklich gefertigten, halbharten, fermentierten Käse hoher Qualität, der im Dorf Belvederis hergestellt wird. Die litauischen Verbraucher stellen keinen Zusammenhang zwischen diesem Namen und einem polnischen Käse oder einer standardisierten industriellen Käseerzeugung her. Auch wenn der Name keinen Verweis auf ein geografisches Gebiet enthält, entspricht der Name „Liliputas” somit der Definition in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, wonach eine geschützte geografische Angabe ein Name zur Bezeichnung eines Erzeugnisses ist, dessen Ursprung in einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder in einem bestimmten Land liegt.
(12)
Daraus ergibt sich, dass „Liliputas” nicht als Gattungsbezeichnung betrachtet werden kann. Gattungsbezeichnungen sind Namen, die zwar einen historischen Zusammenhang mit dem Ort aufweisen, an dem das betreffende Erzeugnis ursprünglich hergestellt oder vermarktet wurde, die aber inzwischen nicht mehr mit diesem ursprünglichen geografischen Ursprung in Verbindung gebracht werden. Für „Liliputas” trifft genau das Gegenteil zu. Das Erzeugnis wurde ursprünglich nicht mit seinem geografischen Ursprung in Verbindung gebracht, hat nun aber einen engen Zusammenhang mit seinem Erzeugungsgebiet.
(13)
Das Erzeugnis weist ein Ansehen und Eigenschaften auf, die auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen sind. Obwohl in dem veröffentlichten Einzigen Dokument angegeben ist, dass der Käse den Namen „Liliputas” wegen seiner Größe erhielt, wird doch klargestellt, dass er seinen besonderen Geschmack und sein besonderes Aroma infolge der Reifung in kleinen runden Formen durch im Käse vorhandene Mikroflora und den Schimmelpilz Penicillium pallidum Smith erhält, der in den Kellern im geografischen Gebiet vorkommt. Dieser typischerweise in den Kellern im Dorf Belvederis vorkommende Pilz sorgt für die Milchsäure, den frischen Geschmack und das Aroma, die charakteristisch für den „Liliputas” -Käse sind. Das Gebiet bietet besondere Umgebungsbedingungen, unter denen der Pilz überleben kann. Dadurch, dass der Käse handwerklich und nicht mechanisch gefertigt wird, wird zudem die Erhaltung und Entwicklung des Schimmelpilzes gefördert. Darüber hinaus hat der „Liliputas” einen gut dokumentierten und soliden Ruf als Aushängeschild der in Litauen hergestellten Milcherzeugnisse, was in dem veröffentlichten Einzigen Dokument präzise beschrieben wird.
(14)
Somit liegen die Unterschiede zwischen „Liliputas” und „Liliput” auf der Hand. „Liliputas” kann nicht als ein generisches Erzeugnis betrachtet werden.
(15)
Was die Aussage betrifft, wonach das Erzeugnis unter die UdSSR-Normen fiel und „Liliputas” überall in der UdSSR hergestellt werden konnte, ist darauf hinzuweisen, dass die Aufnahme von Erzeugnissen in derartige Normen zu jener Zeit obligatorisch war. Darüber hinaus bedeutet dieser Umstand nicht, dass das Erzeugnis, wie in dem auf Initiative Litauens aufgenommenen Standard beschrieben, anderswo hergestellt wurde. In der Zeit zwischen 1969 und 1979 erhielt das Erzeugnis zahlreiche Preise, Diplome, Qualitätsauszeichnungen und Medaillen, wobei es stets deutlich als ein im Dorf Belvederis hergestellter litauischer Käse zu erkennen war.
(16)
Die Bezeichnung „Liliput” klingt ähnlich wie die Bezeichnung „Liliputas” , für die ein Eintragungsantrag gestellt wurde. Beide Bezeichnungen sind von der geringen Größe des Käses abgeleitet. Auch wenn der „Liliputas” -Käse ein Erzeugnis mit ganz charakteristischen Eigenschaften und besonderem Ansehen ist, weist auch der „Liliput” -Käse Merkmale auf, durch die er dem „Liliputas” -Käse ähnlich ist. Da die Namen ähnlich sind und zwischen den Erzeugnissen optische Ähnlichkeiten bestehen, könnte die Eintragung des Namens „Liliputas” gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 dazu führen, dass polnische Käseerzeuger die Bezeichnung „Liliput” nicht mehr verwenden dürfen.
(17)
Belege zeigen, dass durch die Verwendung des Namens „Liliput” das Ansehen des Namens „Liliputas” nicht ausgenutzt werden sollte. Die Verbraucher wurden hinsichtlich des tatsächlichen Ursprungs der Erzeugnisse nicht irregeführt und konnten auch gar nicht irregeführt werden, da die beiden Erzeugnisse auf zwei unterschiedlichen Märkten vertrieben werden, auf denen sie bekannt sind und richtig eingeordnet werden. Aus diesen Gründen und da die Untersuchung ergab, dass „Liliput” seit mindestens 25 Jahren vor Einreichung des Antrags auf Eintragung von „Liliputas” bei der Kommission rechtmäßig und auf der Grundlage der redlichen und ständigen Gebräuche verwendet wurde, sollte im Interesse der Fairness und der traditionellen Verwendung der maximale Übergangszeitraum gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gewährt werden.
(18)
Dies führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Verwendung der Bezeichnung „Liliput” rechtswidrig wird. Wenn gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, insbesondere der in den Verbrauchsgebieten bestehenden Situation und der einschlägigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bzw. der Union festgestellt wird, dass „Liliput” eine Gattungsbezeichnung geworden ist, wirkt sich die Eintragung des Namens „Liliputas” nicht auf die Verwendung dieser Gattungsbezeichnung aus.
(19)
Was Marken betrifft, die die Bezeichnung „Liliput” enthalten und die vor dem Antrag auf Eintragung von „Liliputas” als geschützte geografische Angabe in gutem Glauben im Gebiet der Europäischen Union angemeldet, eingetragen oder durch fortwährende Verwendung erworben wurden, können diese Marken gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 für das betreffende Erzeugnis weiterhin verwendet und erneuert werden, sofern die allgemeinen Anforderungen im Rahmen des Markenrechts erfüllt sind.
(20)
Aus den genannten Gründen sollte der Name „Liliputas” in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen werden.
(21)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)

ABl. C 170 vom 15.6.2013, S. 46.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.