Artikel 34 VO (EU) 2015/323
Verwaltungstechnische Vereinbarungen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst
Zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst (nachstehend „EAD” genannt) und den Kommissionsdienststellen können ausführliche Vereinbarungen getroffen werden, um den Delegationen der Union die Ausführung von Mitteln für Unterstützungsausgaben in Verbindung mit dem 11. EEF im Sinne von Artikel 6 des Internen Abkommens zu erleichtern.
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