Präambel VO (EU) 2015/325
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates vom 26. April 2010 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia(1), insbesondere auf Artikel 13,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 26. April 2010 die Verordnung (EU) Nr. 356/2010 erlassen.
- (2)
- Am 19. Dezember 2014 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß den Resolutionen 751 (1992) und 1907 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, eine Person von der Liste der Personen gestrichen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Nummern 1, 3 und 7 der Resolution 1844 (2008) des Sicherheitsrates unterliegen.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 1.
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