Artikel 32 VO (EU) 2015/35

Vertragliche Optionen und finanzielle Garantien

Bei der Berechnung des besten Schätzwerts berücksichtigen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Folgendes:

(a)
alle in ihren Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen enthaltenen finanziellen Garantien und vertraglichen Optionen;
(b)
alle Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsnehmer vertragliche Optionen wahrnehmen oder den Wert von finanziellen Garantien realisieren, beeinflussen könnten.

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