Artikel 98 VO (EU) 2015/35

Vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko bei Krankenversicherung

Ist Artikel 88 erfüllt, dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Kapitalanforderung für das Langlebigkeitsrisiko der Krankenversicherung wie folgt berechnen:

SCR health-longevity 0,2qn1,1n12BElong

Dabei gilt in Bezug auf die in Artikel 138 Absatz 2 genannten Verträge Folgendes:

(a)
q bezeichnet die erwartete durchschnittliche Sterblichkeitsrate der Versicherten in den folgenden zwölf Monaten, gewichtet mit der Versicherungssumme;
(b)
n bezeichnet die modifizierte Duration (in Jahren) der Zahlungen an Anspruchsberechtigte, die in den besten Schätzwerts einbezogen wurden;
(c)
BElong bezeichnet den besten Schätzwert der dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Verpflichtungen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.