ANHANG I VO (EU) 2015/35
GESCHÄFTSBEREICHE
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A.
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Nichtlebensversicherungsverpflichtungen
- (1)
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Krankheitskostenversicherung
Krankheitskostenversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird, soweit diese Verpflichtungen nicht unter Geschäftsbereich 3 erfasst sind.
- (2)
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird, soweit diese Verpflichtungen nicht unter Geschäftsbereich 3 erfasst sind.
- (3)
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Arbeitsunfallversicherung
Krankenversicherungsverpflichtungen aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bei denen die zugrundeliegende Geschäftstätigkeit nicht auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird.
- (4)
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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Haftpflicht aller Art (einschließlich der Haftung des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Kraftfahrzeugen ergibt.
- (5)
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Sonstige Kraftfahrtversicherung
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Schäden an Landfahrzeugen (einschließlich Schienenfahrzeugen).
- (6)
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See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Schäden an See-, Binnensee- und Flussschiffen sowie Schäden an Transportgütern oder Gepäckstücken, unabhängig vom jeweils verwendeten Transportmittel. Versicherungsverpflichtungen zur Deckung der Haftpflicht (einschließlich der Haftung des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen, Seeschiffen, Binnenseeschiffen oder Flussschiffen ergibt.
- (7)
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Feuer- und andere Sachversicherungen
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Sachschäden (soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 5 und 6 fallen), die durch Feuer, Explosion, Elementarschäden, einschließlich Sturm, Hagel oder Frost, Kernenergie, Bodensenkungen und Erdrutsch sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden.
- (8)
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Allgemeine Haftpflichtversicherung
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Haftpflicht, die nicht unter die Geschäftsbereiche 4 und 6 fällt.
- (9)
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Kredit- und Kautionsversicherung
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Zahlungsunfähigkeit, Exportkrediten, Teilzahlungsgeschäften, Hypotheken, landwirtschaftlichen Darlehen sowie direkten und indirekten Kautionen.
- (10)
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Rechtsschutzversicherung
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten.
- (11)
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Beistand
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Schwierigkeiten geraten.
- (12)
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Verschiedene finanzielle Verluste
Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Berufsrisiken, ungenügendem Einkommen, Schlechtwetter, Gewinnausfall, laufenden Unkosten allgemeiner Art, unvorhergesehenen Geschäftskosten, Wertverlusten, Miet- oder Einkommensausfall, sonstigen indirekten Handelsverlusten, sonstigen (nicht Handel) Geldverlusten sowie anderen Risiken des Nichtlebensversicherungsgeschäfts, die nicht unter den Geschäftsbereichen 1–11 erfasst sind.
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B.
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Proportionale Nichtlebensrückversicherungsverpflichtungen
Die Geschäftsbereiche 13 bis 24 enthalten proportionale Rückversicherungsverpflichtungen, die sich auf die unter den entsprechenden Geschäftsbereichen 1 bis 12 erfassten Verpflichtungen beziehen.- C.
- Nichtproportionale nichtlebensrückversicherungsverpflichtungen
- (25)
- Nichtproportionale Krankenrückversicherung
Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 1 bis 3.
- (26)
- Nichtproportionale Unfallrückversicherung
Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 4 und 8.
- (27)
- Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung
Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 6.
- (28)
- Nichtproportionale Sachrückversicherung
Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 5, 7 und 9 bis 12.
- D.
- Lebensversicherungsverpflichtungen
- (29)
- Krankenversicherung
Krankenversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrunde liegende Geschäft auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird, soweit diese Verpflichtungen nicht unter Geschäftsbereich 33 erfasst sind.
- (30)
- Versicherung mit Überschussbeteiligung
Verpflichtungen aus Versicherungen mit Überschussbeteiligung, soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 33 und 34 fallen.
- (31)
- Indexgebundene und fondsgebundene Versicherung
Verpflichtungen aus Versicherungen mit indexgebundenen und fondsgebundenen Leistungen, soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 33 und 34 fallen.
- (32)
- Sonstige Lebensversicherung
Sonstige Lebensversicherungsverpflichtungen, soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 29 bis 31, 33 und 34 fallen.
- (33)
- Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen
- (34)
- Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit anderen Versicherungsverpflichtungen (mit Ausnahme von Krankenversicherungsverpflichtungen)
- E.
- Lebensrückversicherungsverpflichtungen
- (35)
- Krankenrückversicherung
Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen in den Geschäftsbereichen 29 und 33.
- (36)
- Lebensrückversicherung
Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen in den Geschäftsbereichen 30 bis 32 und 34.
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