ANHANG I VO (EU) 2015/35

GESCHÄFTSBEREICHE

A.
Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

(1)
Krankheitskostenversicherung

Krankheitskostenversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird, soweit diese Verpflichtungen nicht unter Geschäftsbereich 3 erfasst sind.

(2)
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrundeliegende Geschäft nicht auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird, soweit diese Verpflichtungen nicht unter Geschäftsbereich 3 erfasst sind.

(3)
Arbeitsunfallversicherung

Krankenversicherungsverpflichtungen aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bei denen die zugrundeliegende Geschäftstätigkeit nicht auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird.

(4)
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Haftpflicht aller Art (einschließlich der Haftung des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Kraftfahrzeugen ergibt.

(5)
Sonstige Kraftfahrtversicherung

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Schäden an Landfahrzeugen (einschließlich Schienenfahrzeugen).

(6)
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Schäden an See-, Binnensee- und Flussschiffen sowie Schäden an Transportgütern oder Gepäckstücken, unabhängig vom jeweils verwendeten Transportmittel. Versicherungsverpflichtungen zur Deckung der Haftpflicht (einschließlich der Haftung des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen, Seeschiffen, Binnenseeschiffen oder Flussschiffen ergibt.

(7)
Feuer- und andere Sachversicherungen

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Sachschäden (soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 5 und 6 fallen), die durch Feuer, Explosion, Elementarschäden, einschließlich Sturm, Hagel oder Frost, Kernenergie, Bodensenkungen und Erdrutsch sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden.

(8)
Allgemeine Haftpflichtversicherung

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung sämtlicher Haftpflicht, die nicht unter die Geschäftsbereiche 4 und 6 fällt.

(9)
Kredit- und Kautionsversicherung

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Zahlungsunfähigkeit, Exportkrediten, Teilzahlungsgeschäften, Hypotheken, landwirtschaftlichen Darlehen sowie direkten und indirekten Kautionen.

(10)
Rechtsschutzversicherung

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten.

(11)
Beistand

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Schwierigkeiten geraten.

(12)
Verschiedene finanzielle Verluste

Versicherungsverpflichtungen zur Deckung von Berufsrisiken, ungenügendem Einkommen, Schlechtwetter, Gewinnausfall, laufenden Unkosten allgemeiner Art, unvorhergesehenen Geschäftskosten, Wertverlusten, Miet- oder Einkommensausfall, sonstigen indirekten Handelsverlusten, sonstigen (nicht Handel) Geldverlusten sowie anderen Risiken des Nichtlebensversicherungsgeschäfts, die nicht unter den Geschäftsbereichen 1–11 erfasst sind.

B.
Proportionale Nichtlebensrückversicherungsverpflichtungen

Die Geschäftsbereiche 13 bis 24 enthalten proportionale Rückversicherungsverpflichtungen, die sich auf die unter den entsprechenden Geschäftsbereichen 1 bis 12 erfassten Verpflichtungen beziehen.

C.
Nichtproportionale nichtlebensrückversicherungsverpflichtungen

(25)
Nichtproportionale Krankenrückversicherung

Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 1 bis 3.

(26)
Nichtproportionale Unfallrückversicherung

Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 4 und 8.

(27)
Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 6.

(28)
Nichtproportionale Sachrückversicherung

Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 5, 7 und 9 bis 12.

D.
Lebensversicherungsverpflichtungen

(29)
Krankenversicherung

Krankenversicherungsverpflichtungen, bei denen das zugrunde liegende Geschäft auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren technischen Basis betrieben wird, soweit diese Verpflichtungen nicht unter Geschäftsbereich 33 erfasst sind.

(30)
Versicherung mit Überschussbeteiligung

Verpflichtungen aus Versicherungen mit Überschussbeteiligung, soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 33 und 34 fallen.

(31)
Indexgebundene und fondsgebundene Versicherung

Verpflichtungen aus Versicherungen mit indexgebundenen und fondsgebundenen Leistungen, soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 33 und 34 fallen.

(32)
Sonstige Lebensversicherung

Sonstige Lebensversicherungsverpflichtungen, soweit sie nicht unter die Geschäftsbereiche 29 bis 31, 33 und 34 fallen.

(33)
Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen
(34)
Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit anderen Versicherungsverpflichtungen (mit Ausnahme von Krankenversicherungsverpflichtungen)

E.
Lebensrückversicherungsverpflichtungen

(35)
Krankenrückversicherung

Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen in den Geschäftsbereichen 29 und 33.

(36)
Lebensrückversicherung

Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen in den Geschäftsbereichen 30 bis 32 und 34.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.