ANHANG XII VO (EU) 2015/35
GRUPPEN VON VERPFLICHTUNGEN UND RISIKOFAKTOREN FÜR DAS UNTERMODUL SONSTIGES NICHTLEBENSKATASTROPHENRISIKO
i | Gruppe von Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen i | Risikofaktor ci |
---|---|---|
1 | Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 6 und 18 gemäß Anhang I, ausgenommen Seeversicherung und -rückversicherung sowie Luftfahrtversicherung und -rückversicherung | 100 % |
2 | Rückversicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 27 gemäß Anhang I, ausgenommen Seerückversicherung und Luftfahrtrückversicherung | 250 % |
3 | Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 12 und 24 gemäß Anhang I, ausgenommen erweiterte Garantieversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen, sofern das Portfolio dieser Verpflichtungen hochgradig diversifiziert ist und diese Verpflichtungen nicht die Kosten für Produktrückrufe abdecken | 40 % |
4 | Rückversicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 26 gemäß Anhang I, ausgenommen allgemeine Haftpflichtrückversicherung | 250 % |
5 | Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 9 und 21 gemäß Anhang I | 250 % |
Für die Zwecke von Gruppe 3 bezeichnet „erweiterte Garantieversicherungsverpflichtung” Versicherungsverpflichtungen, die die Reparatur- oder Austauschkosten bei einem Ausfall privat genutzter Verbrauchsgüter abdecken und möglicherweise auch einen zusätzlichen Versicherungsschutz gegen Eventualfälle wie Unfallschäden, Verlust oder Diebstahl oder Hilfestellung bei der Einrichtung, Wartung und Bedienung der Güter beinhalten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.