ANHANG VO (EU) 2015/378
Kernanforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und deren Klassifizierung im Hinblick auf ihr wirksames Funktionieren
Kernanforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme | Betroffene Stellen/Behörden | Umfang | |
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1 | Angemessene Beschreibung und Trennung von Funktionen sowie angemessene Systeme für die Berichterstattung und Überwachung in Fällen, in denen die zuständige Behörde die Ausführung von Aufgaben einer anderen Stelle überträgt | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Internes Umfeld |
2 | Angemessene Auswahl von Projekten | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Kontrollmaßnahmen |
3 | Angemessene Informationen für Begünstigte, potenzielle Begünstigte und die Öffentlichkeit | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Interne Information und Kommunikation |
4 | Angemessene Kontrollen | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Kontrollmaßnahmen |
5 | Wirksame Systeme und Verfahren, die gewährleisten, dass alle für einen angemessenen Prüfpfad erforderlichen Ausgabenbelege und Kontrollunterlagen aufbewahrt werden | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Kontrollmaßnahmen |
6 | Zuverlässige computergestützte Systeme für die Buchhaltung, für die Speicherung und Übermittlung von Finanzdaten und Daten zu Indikatoren sowie für Monitoring und Berichterstattung | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Kontrollmaßnahmen/interne Kommunikation und Information |
7 | Wirksame Umsetzung der Verfahren für die Prävention, Feststellung und Korrektur von Unregelmäßigkeiten, einschließlich angemessener Betrugsbekämpfungsmaßnahmen | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Kontrollmaßnahmen |
8 | Geeignete Verfahren für die Erstellung der Jahresrechnungsabschlüsse, der Verwaltungserklärung und des zusammenfassenden Jahresberichts über durchgeführte abschließende Prüfungen und Kontrollen | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Kontrollmaßnahmen |
9 | Angemessene und vollständige Buchführung über die einzuziehenden, eingezogenen und annullierten Beträge | Zuständige Behörde/beauftragte Behörde | Kontrollmaßnahmen |
10 | Angemessene Beschreibung und Trennung von Funktionen, funktionale Unabhängigkeit von der zuständigen Behörde und angemessene Systeme zur Gewährleistung, dass jede andere Stelle, die Prüfungen durchführt, über die notwendige funktionale Unabhängigkeit verfügt und die international anerkannten Prüfungsstandards berücksichtigt | Prüfbehörde | Internes Umfeld |
11 | Angemessene Systemprüfungen | Prüfbehörde | Kontrollmaßnahmen |
12 | Angemessene Ausgabenprüfungen | Prüfbehörde | Kontrollmaßnahmen |
13 | Angemessene Rechnungsprüfungen | Prüfbehörde | Kontrollmaßnahmen |
14 | Angemessene Verfahren für die Erstellung von zuverlässigen Prüfungsvermerken und Prüfungsberichten | Prüfbehörde | Kontrollmaßnahmen |
Kategorie 1 | Gute Funktionsfähigkeit. Keine oder lediglich geringfügige Verbesserungen erforderlich |
Kategorie 2 | Funktionsfähigkeit vorhanden. Bestimmte Verbesserungen erforderlich |
Kategorie 3 | Funktionsfähigkeit teilweise gegeben. Erhebliche Verbesserungen erforderlich |
Kategorie 4 | Funktionsfähigkeit im Wesentlichen nicht vorhanden |
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