ANHANG VO (EU) 2015/386
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Ein vierrädriges Skateboard mit Abmessungen von etwa 80 × 27 × 17 cm, einem Gewicht von 10 kg und einer maximalen Belastbarkeit von 65 kg. Die Ware ist mit einem Elektromotor ausgestattet, der von zwei wiederaufladbaren 24-V-Batterien gespeist wird. Die Ware hat folgende Merkmale:
Das Skateboard wird mit einer Handfernbedienung gestellt. Es wird durch einen Elektromotor angetrieben, der mittels der Fernbedienung von der Skateboard fahrenden Person betrieben wird. Während des Fahrens kann die Geschwindigkeit des Skateboards durch Betätigen eines Hebels auf der Fernbedienung geregelt werden. |
95069990 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 950699 und 95069990. Obwohl die Ware durch einen Elektromotor angetrieben wird, weist sie die Merkmale einer Unterhaltungsware aus dem Sportbereich und nicht die eines Kraftfahrzeuges auf, da aufgrund der fehlenden Bremsen und des fehlenden Lenksystems zum Fahren auf dem Skateboard (ähnlich wie bei einem nicht motorisierten Skateboard) der Einsatz von Körperkraft erforderlich ist. Daher ist die Einreihung in die Position 8703 als Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, ausgeschlossen. Angesichts einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 32 km/h wird die Ware nicht als Spielfahrzeug zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder betrachtet (siehe auch die KN-Erläuterungen zum KN-Code 95030010). Eine Einreihung in die Position 9503 als Spielfahrzeuge ist daher ausgeschlossen. Aufgrund ihrer Merkmale und ihrer Gestaltung ist die Ware zur Verwendung als Unterhaltungsware aus dem Sportbereich (Skateboard) bestimmt. Sie ist daher in den KN-Code 95069990 als Geräte und Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten oder Freiluftspiele einzureihen. |
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