ANHANG VO (EU) 2015/388

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Kunststofffolie mit Abmessungen von 62 cm × 52 cm × 150 μm, die 24 Antennen enthält. Jede Antenne besteht aus Kupferdrähten in Form von Spulen, die plan rechteckig angeordnet sind, und ist mit zwei Anschlussplättchen verbunden. Die Antennen sind in einer 8-×-3-Anordnung nebeneinander auf der Kunststofffolie aufgeklebt.

Die Kunststofffolie enthält keine elektronischen Chips.

Die Antennen sind für die Verwendung als Teile von Smartcards bestimmt.

Siehe Abbildung(*).

85045095

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8504, 850450 und 85045095.

Da die Antennen nur aus als Induktoren dienenden Spulen bestehen, gehören sie als Selbstinduktionsspulen zu Position 8504. Folglich ist eine Einreihung in die Position 8548 als Teile, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgeschlossen.

Die Ware ist daher in den KN-Code 85045095 als andere Selbstinduktionsspulen einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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