Artikel 1 VO (EU) 2015/403
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Teil A wird folgender Eintrag angefügt:
Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden
. - 2.
-
In Teil C wird folgender Eintrag angefügt:
Yohimberinde und Zubereitungen daraus, die aus Yohimbe (Pausinystalia yohimbe (K. Schum) Pierre ex Beille) gewonnen werden
.
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