Artikel 1 VO (EU) 2015/408
Substitutionskandidaten
In Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgeführte Wirkstoffe, die die Kriterien in Anhang II Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfüllen, werden in die Liste im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgenommen.
Absatz 1 gilt auch für Wirkstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Übereinstimmung mit den Übergangsmaßnahmen des Artikels 80 Absatz 1 genehmigt wurden.
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