ANHANG VO (EU) 2015/415
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 141 (Fenamiphos) wird das Datum 31. Juli 2017 durch 31. Juli 2018 ersetzt;
- 2.
- in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 142 (Ethephon) wird das Datum 31. Juli 2017 durch 31. Juli 2018 ersetzt.
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