ANHANG VO (EU) 2015/459

In diesem Anhang werden die im Rahmen des Ad-hoc-Moduls über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt, dessen Durchführung für 2016 geplant ist, zu verwendenden technischen Merkmale, Filter und Codes festgelegt. Darüber hinaus werden die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission festgelegt.

Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission: 31. März 2017.

Die für die Übermittlung der Daten zu verwendenden Filter und Codes: gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission(1), geändert durch Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 317/2013 der Kommission(2).

Spalten für fakultative Gewichtungsfaktoren, die in Fällen von Teilstichproben oder Nichtbeantwortung zu verwenden sind: Spalten 228-231 mit ganzen Zahlen und Spalten 232-233 mit Dezimalstellen.

Untermodul „Bildungshintergrund”

Filter: 15≤AGE≤ 34
Name/SpalteCodeBeschreibungFilter

WORKEXP

211

Arbeitserfahrung im StudiumHATLEVEL≠000
Bezahlte oder unbezahlte Arbeit im Rahmen der höchsten Bildungsstufe (HATLEVEL)
1Bezahlte und unbezahlte Arbeitserfahrung
2Nur bezahlte Arbeitserfahrung
3Nur unbezahlte Arbeitserfahrung
4Keine Arbeitserfahrung im Rahmen der HATLEVEL-Stufe
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerNicht bekannt

WORKSTUD

212

Berufspraktisches LernenWORKEXP = 1-3
Arbeitserfahrung, die Bestandteil des Curriculums auf der höchsten Bildungsstufe (HATLEVEL) ist
1Lehre (operationelle Eurostat-Definition)
2Obligatorisches Praktikum
3Obligatorische berufspraktische Schulung, falls keine Unterscheidung zwischen 1 und 2 möglich
4Fakultatives Praktikum (Bestandteil der Ausbildung)
5Arbeit außerhalb des Curriculums
9Entfällt (nicht im Filter enthalten).
LeerNicht bekannt

ADDLEVEL

213-214

Zusätzliche formale BildungsstufeEDUCSTAT = 2
Stufe und Ausrichtung der formalen Bildung nach dem höchsten Bildungsabschluss
00Keine andere formale Bildung nach dem Abschluss der höchsten Bildungsstufe
10ISCED 1
20ISCED 2
30ISCED 3 falls eine Unterscheidung nach Ausrichtung nicht möglich ist
34ISCED 3 — Allgemeiner Bildungsgang
35ISCED 3 — Berufsbildender Bildungsgang
40ISCED 4 falls eine Unterscheidung nach Ausrichtung nicht möglich ist
44ISCED 4 — Allgemeiner Bildungsgang
45ISCED 4 — Berufsbildender Bildungsgang
50ISCED 5
60ISCED 6
70ISCED 7
80ISCED 8
99Entfällt (nicht im Filter enthalten).
LeerNicht bekannt

DROPREAS

215

Grund für AbbruchEDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL≠00
Hauptgrund dafür, dass die angefangene Stufe der formalen Bildung nicht abgeschlossen wurde
0Letzte formale Bildungsstufe abgeschlossen
Letzte formale Bildungsstufe nicht abgeschlossen aus folgenden Gründen:
1Schwierigkeitsgrad
2Studium entsprach nicht den Bedürfnissen oder Interessen
3Kosten des Studiums
4Arbeitswunsch
5Familiäre Gründe
6Gesundheitliche Gründe
7Sonstige Gründe
9Entfällt (nicht im Filter enthalten).
LeerNicht bekannt

LEAVDATE

216-221

Datum des Abbruchs der formalen AusbildungEDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL≠00
Jahr und Monat des Abbruchs der formalen Ausbildung
Jeweiliges Jahr 4-stellig eintragen
9999Entfällt (nicht im Filter enthalten).
LeerJahr unbekannt
Jeweiligen Monat 2-stellig eintragen
99Entfällt (nicht im Filter enthalten).
LeerMonat unbekannt

NCONREAS

222

Grund dafür, Ausbildung nicht fortzusetzenEDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL = 00 und HATLEVEL = 000-500
Hauptgrund dafür, die formale Ausbildung nicht fortzusetzen
0Die höchste Bildungsstufe wurde als ausreichend hoch angesehen
1Schwierigkeitsgrad
2Studium entsprach nicht den Bedürfnissen oder Interessen
3Kosten des Studiums
4Arbeitswunsch
5Familiäre Gründe
6Gesundheitliche Gründe
7sonstige Gründe
9Entfällt (nicht im Filter enthalten).
LeerNicht bekannt

Untermodul „Arbeitssuche”

Filter: 15≤AGE≤ 34
Name/SpalteCodeBeschreibungFilter

SUPPORT

223

Unterstützung bei der Arbeitssuche(WSTATOR = 1,2 und STARTIME< 12) oder WSTATOR = 3-5
Hilfreichste Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche seitens öffentlicher Stellen in den letzten zwölf Monaten
0Keine Unterstützung erhalten
Die hilfreichste Unterstützungsart:
1Unterstützung bei der Stellensuche
2Beratung bei Bewerbungen
3Beratung über Möglichkeiten für schulische und berufliche Bildung
4Vermittlung einer Stelle im Rahmen eines Arbeitsprogramms
5Vermittlung einer Stelle im Rahmen eines Bildungs- oder Schulungsprogramms
6Sonstige Unterstützung
7Unterstützung erhalten, wurde aber nicht als hilfreich betrachtet
8Unterstützung erhalten, Grad der Nützlichkeit unbekannt
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerNicht bekannt

FINDMETH

224

Methode bei der Suche nach der derzeitigen TätigkeitSTAPRO = 3
Methode bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit
1Anzeigen, ungeachtet des Mediums
2Verwandte, Freunde oder Bekannte
3Arbeitsamt
4Private Arbeitsvermittlungsstelle
5Träger der allgemeinen oder beruflichen Aus- oder Fortbildung
6Direkte Kontaktaufnahme der Person mit dem Arbeitgeber
7Direkte Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit der Person
8Sonstige Methode
9Entfällt (nicht im Filter enthalten).
LeerNicht bekannt

OKLEVEL

225

Angemessenheit des Arbeitsplatzes gemessen am Bildungsgrad des BefragtenWSTATOR = 1,2
Grad der Übereinstimmung der derzeitigen Hauptbeschäftigung des Befragten mit seinem/ihrem Bildungsgrad
1Die Beschäftigung entspricht in hohem Grad dem Bildungsgrad
2Die Beschäftigung entspricht in gewissem Umfang dem Bildungsgrad
3Die Beschäftigung entspricht nicht unbedingt dem Bildungsgrad
4Die Beschäftigung entspricht überhaupt nicht dem Bildungsgrad
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerNicht bekannt

MOVE4JOB

226

Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz umzuziehen
Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz den Wohnort zu wechseln
1Der/die Befragte ist innerhalb des Landes umgezogen oder wäre dazu bereit
2Der/die Befragte ist in ein anderes EU-Land umgezogen oder wäre dazu bereit
3Der/die Befragte ist in ein Nicht-EU-Land umgezogen oder wäre dazu bereit
4Der/die Befragte ist nicht für einen Arbeitsplatz umgezogen oder wäre nicht dazu bereits
LeerNicht bekannt

CMT4JOB

227

Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz zu pendeln
Bereitschaft zu langem Pendelverkehr für einen Arbeitsplatz
1Der/die Befragte pendelt derzeit über eine Stunde pro Richtung oder wäre dazu bereit
2Der/die Befragte pendelt derzeit nicht über eine Stunde pro Richtung und wäre nicht dazu bereit
LeerNicht bekannt

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 57).

(2)

Verordnung (EU) Nr. 317/2013 der Kommission vom 8. April 2013 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EG) Nr. 1983/2003, (EG) Nr. 1738/2005, (EG) Nr. 698/2006, (EG) Nr. 377/2008 und (EU) Nr. 823/2010 in Bezug auf die Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ABl. L 99 vom 9.4.2013, S. 1).

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