ANHANG VO (EU) 2015/459
In diesem Anhang werden die im Rahmen des Ad-hoc-Moduls über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt, dessen Durchführung für 2016 geplant ist, zu verwendenden technischen Merkmale, Filter und Codes festgelegt. Darüber hinaus werden die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission festgelegt.
Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission: 31. März 2017.
Die für die Übermittlung der Daten zu verwendenden Filter und Codes: gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission(1), geändert durch Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 317/2013 der Kommission(2).
Spalten für fakultative Gewichtungsfaktoren, die in Fällen von Teilstichproben oder Nichtbeantwortung zu verwenden sind: Spalten 228-231 mit ganzen Zahlen und Spalten 232-233 mit Dezimalstellen.
Untermodul „Bildungshintergrund”
Filter: 15≤AGE≤ 34Name/Spalte | Code | Beschreibung | Filter |
---|---|---|---|
WORKEXP 211 | Arbeitserfahrung im Studium | HATLEVEL≠000 | |
Bezahlte oder unbezahlte Arbeit im Rahmen der höchsten Bildungsstufe (HATLEVEL) | |||
1 | Bezahlte und unbezahlte Arbeitserfahrung | ||
2 | Nur bezahlte Arbeitserfahrung | ||
3 | Nur unbezahlte Arbeitserfahrung | ||
4 | Keine Arbeitserfahrung im Rahmen der HATLEVEL-Stufe | ||
9 | Entfällt (nicht im Filter enthalten) | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
WORKSTUD 212 | Berufspraktisches Lernen | WORKEXP = 1-3 | |
Arbeitserfahrung, die Bestandteil des Curriculums auf der höchsten Bildungsstufe (HATLEVEL) ist | |||
1 | Lehre (operationelle Eurostat-Definition) | ||
2 | Obligatorisches Praktikum | ||
3 | Obligatorische berufspraktische Schulung, falls keine Unterscheidung zwischen 1 und 2 möglich | ||
4 | Fakultatives Praktikum (Bestandteil der Ausbildung) | ||
5 | Arbeit außerhalb des Curriculums | ||
9 | Entfällt (nicht im Filter enthalten). | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
ADDLEVEL 213-214 | Zusätzliche formale Bildungsstufe | EDUCSTAT = 2 | |
Stufe und Ausrichtung der formalen Bildung nach dem höchsten Bildungsabschluss | |||
00 | Keine andere formale Bildung nach dem Abschluss der höchsten Bildungsstufe | ||
10 | ISCED 1 | ||
20 | ISCED 2 | ||
30 | ISCED 3 falls eine Unterscheidung nach Ausrichtung nicht möglich ist | ||
34 | ISCED 3 — Allgemeiner Bildungsgang | ||
35 | ISCED 3 — Berufsbildender Bildungsgang | ||
40 | ISCED 4 falls eine Unterscheidung nach Ausrichtung nicht möglich ist | ||
44 | ISCED 4 — Allgemeiner Bildungsgang | ||
45 | ISCED 4 — Berufsbildender Bildungsgang | ||
50 | ISCED 5 | ||
60 | ISCED 6 | ||
70 | ISCED 7 | ||
80 | ISCED 8 | ||
99 | Entfällt (nicht im Filter enthalten). | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
DROPREAS 215 | Grund für Abbruch | EDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL≠00 | |
Hauptgrund dafür, dass die angefangene Stufe der formalen Bildung nicht abgeschlossen wurde | |||
0 | Letzte formale Bildungsstufe abgeschlossen | ||
Letzte formale Bildungsstufe nicht abgeschlossen aus folgenden Gründen: | |||
1 | Schwierigkeitsgrad | ||
2 | Studium entsprach nicht den Bedürfnissen oder Interessen | ||
3 | Kosten des Studiums | ||
4 | Arbeitswunsch | ||
5 | Familiäre Gründe | ||
6 | Gesundheitliche Gründe | ||
7 | Sonstige Gründe | ||
9 | Entfällt (nicht im Filter enthalten). | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
LEAVDATE 216-221 | Datum des Abbruchs der formalen Ausbildung | EDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL≠00 | |
Jahr und Monat des Abbruchs der formalen Ausbildung | |||
Jeweiliges Jahr 4-stellig eintragen | |||
9999 | Entfällt (nicht im Filter enthalten). | ||
Leer | Jahr unbekannt | ||
Jeweiligen Monat 2-stellig eintragen | |||
99 | Entfällt (nicht im Filter enthalten). | ||
Leer | Monat unbekannt | ||
NCONREAS 222 | Grund dafür, Ausbildung nicht fortzusetzen | EDUCSTAT = 2 und ADDLEVEL = 00 und HATLEVEL = 000-500 | |
Hauptgrund dafür, die formale Ausbildung nicht fortzusetzen | |||
0 | Die höchste Bildungsstufe wurde als ausreichend hoch angesehen | ||
1 | Schwierigkeitsgrad | ||
2 | Studium entsprach nicht den Bedürfnissen oder Interessen | ||
3 | Kosten des Studiums | ||
4 | Arbeitswunsch | ||
5 | Familiäre Gründe | ||
6 | Gesundheitliche Gründe | ||
7 | sonstige Gründe | ||
9 | Entfällt (nicht im Filter enthalten). | ||
Leer | Nicht bekannt |
Untermodul „Arbeitssuche”
Filter: 15≤AGE≤ 34Name/Spalte | Code | Beschreibung | Filter |
---|---|---|---|
SUPPORT 223 | Unterstützung bei der Arbeitssuche | (WSTATOR = 1,2 und STARTIME< 12) oder WSTATOR = 3-5 | |
Hilfreichste Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche seitens öffentlicher Stellen in den letzten zwölf Monaten | |||
0 | Keine Unterstützung erhalten | ||
Die hilfreichste Unterstützungsart: | |||
1 | Unterstützung bei der Stellensuche | ||
2 | Beratung bei Bewerbungen | ||
3 | Beratung über Möglichkeiten für schulische und berufliche Bildung | ||
4 | Vermittlung einer Stelle im Rahmen eines Arbeitsprogramms | ||
5 | Vermittlung einer Stelle im Rahmen eines Bildungs- oder Schulungsprogramms | ||
6 | Sonstige Unterstützung | ||
7 | Unterstützung erhalten, wurde aber nicht als hilfreich betrachtet | ||
8 | Unterstützung erhalten, Grad der Nützlichkeit unbekannt | ||
9 | Entfällt (nicht im Filter enthalten) | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
FINDMETH 224 | Methode bei der Suche nach der derzeitigen Tätigkeit | STAPRO = 3 | |
Methode bei der Suche nach der derzeitigen Haupttätigkeit | |||
1 | Anzeigen, ungeachtet des Mediums | ||
2 | Verwandte, Freunde oder Bekannte | ||
3 | Arbeitsamt | ||
4 | Private Arbeitsvermittlungsstelle | ||
5 | Träger der allgemeinen oder beruflichen Aus- oder Fortbildung | ||
6 | Direkte Kontaktaufnahme der Person mit dem Arbeitgeber | ||
7 | Direkte Kontaktaufnahme des Arbeitgebers mit der Person | ||
8 | Sonstige Methode | ||
9 | Entfällt (nicht im Filter enthalten). | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
OKLEVEL 225 | Angemessenheit des Arbeitsplatzes gemessen am Bildungsgrad des Befragten | WSTATOR = 1,2 | |
Grad der Übereinstimmung der derzeitigen Hauptbeschäftigung des Befragten mit seinem/ihrem Bildungsgrad | |||
1 | Die Beschäftigung entspricht in hohem Grad dem Bildungsgrad | ||
2 | Die Beschäftigung entspricht in gewissem Umfang dem Bildungsgrad | ||
3 | Die Beschäftigung entspricht nicht unbedingt dem Bildungsgrad | ||
4 | Die Beschäftigung entspricht überhaupt nicht dem Bildungsgrad | ||
9 | Entfällt (nicht im Filter enthalten) | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
MOVE4JOB 226 | Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz umzuziehen | ||
Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz den Wohnort zu wechseln | |||
1 | Der/die Befragte ist innerhalb des Landes umgezogen oder wäre dazu bereit | ||
2 | Der/die Befragte ist in ein anderes EU-Land umgezogen oder wäre dazu bereit | ||
3 | Der/die Befragte ist in ein Nicht-EU-Land umgezogen oder wäre dazu bereit | ||
4 | Der/die Befragte ist nicht für einen Arbeitsplatz umgezogen oder wäre nicht dazu bereits | ||
Leer | Nicht bekannt | ||
CMT4JOB 227 | Bereitschaft, für einen Arbeitsplatz zu pendeln | ||
Bereitschaft zu langem Pendelverkehr für einen Arbeitsplatz | |||
1 | Der/die Befragte pendelt derzeit über eine Stunde pro Richtung oder wäre dazu bereit | ||
2 | Der/die Befragte pendelt derzeit nicht über eine Stunde pro Richtung und wäre nicht dazu bereit | ||
Leer | Nicht bekannt |
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 57).
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 317/2013 der Kommission vom 8. April 2013 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EG) Nr. 1983/2003, (EG) Nr. 1738/2005, (EG) Nr. 698/2006, (EG) Nr. 377/2008 und (EU) Nr. 823/2010 in Bezug auf die Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ABl. L 99 vom 9.4.2013, S. 1).
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